# § 12 BAföG einfach erklärt: Wie hoch der BAföG-Bedarf für Schüler ist

Amtlicher Titel: Bedarf für Schüler  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/12/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 12 BAföG beträgt der monatliche Bedarf für Schüler je nach Schulart 276 oder 498 Euro und, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen, 666 oder 775 Euro; dazu kommen Reisekosten bei Ausbildung im Ausland.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Absatz 2 regelt den Fall, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst. Für die übrigen Fälle gilt als monatlicher Bedarf:
1. für Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 276 Euro,
2. für Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 498 Euro.

**Original:** (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler

1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 276 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 498 Euro.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Wohnst du nicht bei deinen Eltern, gilt als monatlicher Bedarf:
1. für Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 666 Euro,
2. für Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 775 Euro.

**Original:** (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler

1. von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 666 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 775 Euro.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Dieser Absatz ist weggefallen.

**Original:** (3) (weggefallen)

### Absatz 3a

**Einfach erklärt:** Du wohnst auch dann bei deinen Eltern, wenn der Raum, in dem du wohnst, deinen Eltern gehört.

**Original:** (3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Machst du deine Ausbildung im Ausland, bekommst du einen Reisekostenzuschlag für die Hinreise zum Ausbildungsort und für eine Rückreise. Er beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können zusätzlich die notwendigen Kosten für eine weitere Hin- und Rückreise übernommen werden.

**Original:** (4) Bei einer Ausbildung im Ausland wird für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden.

## Darauf kommt es an

- Wohnst du nicht bei deinen Eltern, gelten die höheren Beträge aus Absatz 2: 666 Euro oder 775 Euro im Monat.
- Wohnst du in einem Raum, der deinen Eltern gehört, giltst du als bei deinen Eltern wohnend.
- Der Bedarf ist der Ausgangsbetrag; darauf wird nach § 11 BAföG noch Einkommen und Vermögen angerechnet.

## Beispiel: Berufsfachschule mit und ohne eigene Wohnung

Hanna ist 17 und besucht eine 2-jährige Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss führt und keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Sie wohnt bei ihren Eltern. Ihr monatlicher Bedarf beträgt nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 BAföG 276 Euro. Würde sie nicht bei ihren Eltern wohnen, wären es nach Absatz 2 Nummer 1 BAföG 666 Euro. Wie viel sie am Ende bekommt, hängt davon ab, welches Einkommen nach § 11 BAföG angerechnet wird.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie viel Schüler-BAföG gibt es mit eigener Wohnung?**  
Nach § 12 Absatz 2 BAföG beträgt der monatliche Bedarf 666 Euro für Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen, von Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen ohne vorausgesetzte Berufsausbildung. Für Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulklassen mit vorausgesetzter Berufsausbildung sind es 775 Euro.

**Wie viel Schüler-BAföG gibt es, wenn ich bei meinen Eltern wohne?**  
Dann gilt § 12 Absatz 1 BAföG, denn die höheren Beträge aus Absatz 2 setzen voraus, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst. Der Bedarf beträgt 276 Euro für Berufsfachschulen und Fachschulklassen ohne vorausgesetzte Berufsausbildung und 498 Euro für Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulklassen mit vorausgesetzter Berufsausbildung. Ob du überhaupt gefördert wirst, wenn du bei deinen Eltern wohnst, regelt § 2 BAföG.

**Gilt eine Wohnung meiner Eltern als eigene Wohnung?**  
Nein. Nach § 12 Absatz 3a BAföG wohnst du auch dann bei deinen Eltern, wenn der Raum, in dem du wohnst, deinen Eltern gehört.

## Begriffe

- **Bedarf**: Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung im Monat ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG).
- **Reisekostenzuschlag**: Ein fester Betrag für die Fahrt zu einem Ausbildungsort im Ausland und zurück.
- **Härtefall**: Eine besondere Lage, in der die normale Regel zu einem unzumutbaren Ergebnis führen würde. Wann genau das so ist, legt § 12 nicht fest.

## Verweise

- § 2 BAföG – Für welche Schulen es Förderung gibt und wann nur ohne Wohnen bei den Eltern
- § 11 BAföG – Welches Einkommen und Vermögen auf den Bedarf angerechnet wird
- § 13a BAföG – Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung
- § 5 BAföG – Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).