# § 14 BAföG einfach erklärt: Wie hoch der BAföG-Bedarf im Praktikum ist

Amtlicher Titel: Bedarf für Praktikanten  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/14/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 14 BAföG gilt für Praktikanten derselbe monatliche Bedarf wie für Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte, zu deren Besuch das Praktikum gehört.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Machst du ein Praktikum, gilt als monatlicher Bedarf derselbe Betrag, den Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte bekommen, mit deren Besuch das Praktikum zusammenhängt. Für ein Praktikum im Ausland gilt § 13 Absatz 4 BAföG entsprechend: Je nach den Lebens- und Ausbildungsverhältnissen dort kann es einen Zu- oder Abschlag geben, dessen Höhe die Bundesregierung festlegt.

**Original:** Als monatlicher Bedarf für Praktikanten gelten die Beträge, die für Schüler und Studenten der Ausbildungsstätten geleistet werden, mit deren Besuch das Praktikum im Zusammenhang steht. § 13 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden.

## Darauf kommt es an

- Für Praktikanten gibt es keine eigenen Beträge; es gelten die Beträge der Schule oder Hochschule, zu der das Praktikum gehört.

## Beispiel: Pflichtpraktikum im Studium

Tobias studiert Maschinenbau an einer Hochschule in Kassel und wohnt nicht bei seinen Eltern. Seine Studienordnung schreibt ein Praktikum vor. Für die Zeit des Praktikums gilt nach § 14 BAföG derselbe Bedarf wie für Studierende seiner Hochschule. Nach § 13 BAföG sind das 475 Euro und dazu 380 Euro für die Unterkunft, weil er nicht bei seinen Eltern wohnt.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie viel BAföG bekomme ich im Pflichtpraktikum?**  
Nach § 14 BAföG gilt derselbe Bedarf wie für Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte, zu der das Praktikum gehört. Wann ein Praktikum überhaupt gefördert wird, regelt § 2 Absatz 4 BAföG.

## Begriffe

- **Bedarf**: Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung im Monat ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG).

## Verweise

- § 2 BAföG – Wann ein Praktikum gefördert wird (Absatz 4)
- § 12 BAföG – Bedarf für Schülerinnen und Schüler
- § 13 BAföG – Bedarf für Studierende und Zu- oder Abschlag im Ausland (Absatz 4)

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).