# § 18c BAföG einfach erklärt: Wie das frühere BAföG-Bankdarlehen der KfW zurückgeht

Amtlicher Titel: Bankdarlehen  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18c/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 18c BAföG sind frühere BAföG-Bankdarlehen der KfW verzinst und in Monatsraten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen; die erste Rate ist 18 Monate nach dem letzten Fördermonat fällig.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Diese Vorschrift gilt für Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für BAföG nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG in der Fassung, die am 31. Juli 2019 galt. Du zahlst sie nach den Absätzen 1a bis 11 zurück.

**Original:** (1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen.

### Absatz 1a

**Einfach erklärt:** Du und die KfW könnt andere Darlehensbedingungen vereinbaren als in den Absätzen 2 bis 11.

**Original:** (1a) Auszubildende und die Kreditanstalt für Wiederaufbau können von den Absätzen 2 bis 11 abweichende Darlehensbedingungen vereinbaren.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Das Bankdarlehen wird ab der Auszahlung verzinst. Bis die Rückzahlung beginnt, werden die Zinsen gestundet – du musst sie also noch nicht zahlen. Die gestundeten Zinsen werden jeweils zum 31. März und zum 30. September auf deine Darlehensschuld aufgeschlagen.

**Original:** (2) Das Bankdarlehen nach Absatz 1 ist von der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Die Darlehensschuld erhöht sich jeweils zum 31. März und 30. September um die gestundeten Zinsen.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Der Zinssatz für den gesamten Darlehensbetrag gilt jeweils für ein halbes Jahr ab dem 1. April und ab dem 1. Oktober – solange die Rechtslage gleich bleibt. Er entspricht dem EURIBOR für 6 Monate plus einem Aufschlag von 1 Prozent. Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich erstklassige Banken in den Staaten der Europäischen Währungsunion Geld für 6 Monate leihen. Wird an diesen Terminen kein EURIBOR-Satz ermittelt, gilt der nächste festgelegte Satz.

**Original:** (3) Als Zinssatz für den jeweiligen Darlehensgesamtbetrag gelten – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – ab 1. April und 1. Oktober jeweils für ein halbes Jahr die Euro Interbank Offered Rate-Sätze für die Beschaffung von Sechsmonatsgeld von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion (EURIBOR) mit einer Laufzeit von sechs Monaten zuzüglich eines Aufschlags von 1 vom Hundert. Falls die in Satz 1 genannten Termine nicht auf einen Tag fallen, an dem ein EURIBOR-Satz ermittelt wird, so gilt der nächste festgelegte EURIBOR-Satz.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Ab Beginn der Rückzahlung kannst du beantragen, dass für die (Rest-)Laufzeit ein fester Zins vereinbart wird, für höchstens 10 Jahre. Den Antrag kannst du jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober stellen. Er muss 1 Monat vorher bei der KfW eingegangen sein. Der Festzins entspricht – solange die Rechtslage gleich bleibt – dem Zinssatz für Bankschuldverschreibungen mit entsprechender Laufzeit plus 1 Prozent.

**Original:** (4) Vom Beginn der Rückzahlung an ist auf Antrag des Darlehensnehmers ein Festzins für die (Rest-)Laufzeit, längstens jedoch für zehn Jahre zu vereinbaren. Der Antrag kann jeweils zum 1. April und 1. Oktober gestellt werden und muss einen Monat im Voraus bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingegangen sein. Es gilt – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – der Zinssatz für Bankschuldverschreibungen mit entsprechender Laufzeit, zuzüglich eines Aufschlags von eins vom Hundert.

### Absatz 5

**Einfach erklärt:** Diese Regeln aus § 18 BAföG gelten entsprechend: die Freistellung auf Antrag, solange du BAföG bekommst (Absatz 3 Satz 3), das Erlöschen der Schuld beim Tod (Absatz 11) und die Freistellung im Zusammenhang mit der Sozialen Entschädigung (Absatz 15). Für die Rückzahlung zählen alle Bankdarlehen nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG in der Fassung vom 31. Juli 2019 als ein Darlehen.

**Original:** (5) § 18 Absatz 3 Satz 3, Absatz 11 und Absatz 15 ist entsprechend anzuwenden. Für die Rückzahlung gelten alle nach § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung geleisteten Darlehen als ein Darlehen.

### Absatz 6

**Einfach erklärt:** Du zahlst das Bankdarlehen einschließlich Zinsen in möglichst gleichbleibenden Monatsraten von mindestens 130 Euro zurück, innerhalb von 20 Jahren – solange die Rechtslage gleich bleibt. Die erste Rate ist 18 Monate nach dem Ende des Monats fällig, für den du zuletzt Bankdarlehen bekommen hast.

**Original:** (6) Das Bankdarlehen ist einschließlich der Zinsen – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – in möglichst gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Die erste Rate ist 18 Monate nach dem Ende des Monats, für den der Auszubildende zuletzt mit Bankdarlehen gefördert worden ist, zu zahlen.

### Absatz 7

**Einfach erklärt:** Hast du ein Bankdarlehen und ein Darlehen nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 BAföG bekommen, wird die Rückzahlung aufeinander abgestimmt. Zuerst zahlst du das Bankdarlehen zurück, dann das andere Darlehen. Beide zusammen zahlst du einschließlich Zinsen in möglichst gleichbleibenden Monatsraten von mindestens 130 Euro innerhalb von 22 Jahren zurück – solange die Rechtslage gleich bleibt. Die erste Rate des anderen Darlehens ist in dem Monat fällig, der auf die letzte Rate des Bankdarlehens folgt. Tilgst du das Bankdarlehen früher, ist die erste Rate des anderen Darlehens am Ende des Monats fällig, der auf den Monat der Tilgung folgt. Die Regeln in § 18 Absatz 4 BAföG zur ersten Rate gelten daneben weiter.

**Original:** (7) Hat jemand ein in Absatz 1 bezeichnetes Darlehen und ein in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichnetes Darlehen erhalten, ist deren Rückzahlung so aufeinander abzustimmen, dass ein in Absatz 1 bezeichnetes Darlehen vor einem in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehen und beide Darlehen einschließlich der Zinsen in möglichst gleichbleibenden monatlichen Raten von – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – mindestens 130 Euro innerhalb von 22 Jahren zurückzuzahlen sind. Die erste Rate des in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehens ist in dem Monat zu leisten, der auf die Fälligkeit der letzten Rate des in Absatz 1 bezeichneten Darlehens folgt. Wird das in Absatz 1 bezeichnete Darlehen vor diesem Zeitpunkt getilgt, ist die erste Rate des in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehens am Ende des Monats zu leisten, der auf den Monat der Tilgung folgt. § 18 Absatz 4 bleibt unberührt.

### Absatz 8

**Einfach erklärt:** Bevor die Rückzahlung beginnt, teilt dir die KfW mit: die Höhe der Darlehensschuld und der gestundeten Zinsen, die für dich geltende Zinsregelung, die Höhe der monatlichen Raten und den Rückzahlungszeitraum. Wann die Raten nach Absatz 6 fällig sind, ändert sich dadurch nicht. Fordert dich die KfW dazu auf, zahlst du die Raten für jeweils 3 aufeinanderfolgende Monate in einer Summe.

**Original:** (8) Vor Beginn der Rückzahlung teilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau dem Darlehensnehmer – unbeschadet der Fälligkeit nach Absatz 6 – die Höhe der Darlehensschuld und der gestundeten Zinsen, die für ihn geltende Zinsregelung, die Höhe der monatlichen Zahlungsbeträge sowie den Rückzahlungszeitraum mit. Nach Aufforderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind die Raten für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe zu entrichten.

### Absatz 9

**Einfach erklärt:** Du kannst das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.

**Original:** (9) Das Darlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

### Absatz 10

**Einfach erklärt:** Ist von dir keine pünktliche Zahlung zu erwarten, kann die KfW verlangen, dass ihr deine Darlehens- und Zinsschuld gezahlt wird. Das ist insbesondere so, wenn:
1. du fällige Raten 6 Monate hintereinander nicht gezahlt hast oder für diese Zeit mit dem 4-fachen einer Monatsrate im Rückstand bist,
2. die KfW den Darlehensvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam gekündigt hat,
3. die Rückzahlung wegen Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit oder einer Krankheit von mehr als 1 Jahr Dauer nachhaltig erschwert oder unmöglich geworden ist,
4. du zahlungsunfähig geworden bist oder seit mindestens 1 Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bekommst (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld),
5. dein Aufenthalt seit mehr als 6 Monaten nicht ermittelt werden konnte.
Mit dieser Zahlung geht der Anspruch aus dem Darlehensvertrag auf den Bund über. Die KfW verwaltet und zieht den Betrag dann für den Bund ein (§ 18d BAföG).

**Original:** (10) Auf Verlangen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ihr die Darlehens- und Zinsschuld eines Darlehensnehmers zu zahlen, von dem eine termingerechte Zahlung nicht zu erwarten ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

1. der Darlehensnehmer fällige Rückzahlungsraten für sechs aufeinanderfolgende Monate nicht geleistet hat oder für diesen Zeitraum mit einem Betrag in Höhe des vierfachen der monatlichen Rückzahlungsrate im Rückstand ist,
2. der Darlehensvertrag von der Kreditanstalt für Wiederaufbau entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wirksam gekündigt worden ist,
3. die Rückzahlung des Darlehens infolge der Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit oder einer Erkrankung des Darlehensnehmers von mehr als einem Jahr Dauer nachhaltig erschwert oder unmöglich geworden ist,
4. der Darlehensnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder seit mindestens einem Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhält oder
5. der Aufenthalt des Darlehensnehmers seit mehr als sechs Monaten nicht ermittelt werden konnte.
Mit der Zahlung nach Satz 1 geht der Anspruch aus dem Darlehensvertrag auf den Bund über.

### Absatz 11

**Einfach erklärt:** Das Bundesministerium für Bildung und Forschung regelt per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, wie die Aufschläge nach den Absätzen 3 und 4 an die tatsächlichen Kosten angepasst werden.

**Original:** (11) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Anpassung der Höhe der Aufschläge nach den Absätzen 3 und 4 an die tatsächlichen Kosten.

## Darauf kommt es an

- Das Bankdarlehen wird ab der Auszahlung verzinst; die bis zur Rückzahlung gestundeten Zinsen werden halbjährlich der Schuld zugeschlagen.
- Einen Festzins kannst du ab Beginn der Rückzahlung zum 1. April oder 1. Oktober beantragen; der Antrag muss 1 Monat vorher bei der KfW sein.
- Zahlst du fällige Raten 6 Monate hintereinander nicht, kann die KfW die Zahlung der Schuld verlangen; mit dieser Zahlung geht der Anspruch auf den Bund über.

## Beispiel: Erste Rate und Festzins beim Bankdarlehen

Sophie bekam zuletzt für Juni 2019 ein BAföG-Bankdarlehen der KfW. Nach § 18c Absatz 6 BAföG war ihre erste Rate 18 Monate nach dem Ende dieses Monats fällig, also Ende Dezember 2020. Ihr Zinssatz ändert sich jedes halbe Jahr mit dem EURIBOR. Sie möchte lieber einen festen Zins. Nach Absatz 4 kann sie ihn zum 1. Oktober beantragen. Der Antrag muss dafür bis zum 1. September bei der KfW eingegangen sein.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie hoch sind die Zinsen beim BAföG-Bankdarlehen?**  
Nach § 18c Absatz 3 BAföG gilt jeweils für ein halbes Jahr der EURIBOR für 6 Monate plus 1 Prozent. Ab Beginn der Rückzahlung kannst du nach Absatz 4 einen Festzins beantragen: den Zinssatz für Bankschuldverschreibungen mit entsprechender Laufzeit plus 1 Prozent.

**Wann muss ich das KfW-Bankdarlehen zurückzahlen?**  
Die erste Rate ist 18 Monate nach dem Ende des Monats fällig, für den du zuletzt Bankdarlehen bekommen hast. Du zahlst in möglichst gleichbleibenden Raten von mindestens 130 Euro im Monat innerhalb von 20 Jahren (§ 18c Absatz 6 BAföG).

**Kann ich das BAföG-Bankdarlehen früher zurückzahlen?**  
Ja. Nach § 18c Absatz 9 BAföG kannst du das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.

## Begriffe

- **Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)**: Eine staatliche Förderbank, die nach früherem Recht BAföG-Bankdarlehen vergeben hat.
- **gestundet**: Die Zinsen sind schon entstanden, du musst sie aber erst später zahlen.
- **EURIBOR**: Ein Zinssatz, zu dem sich erstklassige Banken in den Staaten der Europäischen Währungsunion Geld leihen; hier der Satz für 6 Monate.
- **Festzins**: Ein Zinssatz, der für eine vereinbarte Zeit gleich bleibt – hier für höchstens 10 Jahre.

## Verweise

- § 17 BAföG – Förderungsarten; Absatz 3 in der Fassung vom 31. Juli 2019 war die Grundlage der Bankdarlehen
- § 18 BAföG – Rückzahlung des staatlichen BAföG-Darlehens
- § 18d BAföG – Was die KfW nach dem Übergang auf den Bund tut und was ihr erstattet wird

---
Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).