# § 26 BAföG einfach erklärt: Dein eigenes Vermögen zählt beim BAföG mit

Amtlicher Titel: Umfang der Vermögensanrechnung  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/26/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 26 BAföG wird das Vermögen des Auszubildenden angerechnet; was als Vermögen gilt, welche Freibeträge es gibt und wie viel monatlich zählt, regeln die §§ 27 bis 30 BAföG.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Dein eigenes Vermögen wird beim BAföG angerechnet. Wie das geht, regeln die §§ 27 bis 30 BAföG: was als Vermögen gilt, wie sein Wert bestimmt wird, welche Freibeträge es gibt und wie viel davon auf jeden Monat entfällt.

**Original:** Vermögen des Auszubildenden wird nach Maßgabe der §§ 27 bis 30 angerechnet.

## Darauf kommt es an

- Angerechnet wird dein eigenes Vermögen, und zwar nach den Regeln der §§ 27 bis 30 BAföG.

## Häufige Fragen

**Zählt mein Erspartes beim BAföG?**  
Ja. Nach § 26 BAföG wird dein Vermögen nach den §§ 27 bis 30 BAföG angerechnet. Welche Beträge frei bleiben, steht in § 29 BAföG.

**Zählt das Vermögen meiner Eltern beim BAföG?**  
§ 26 BAföG nennt nur das Vermögen des Auszubildenden, also dein eigenes. Das Vermögen deiner Eltern erwähnt diese Vorschrift nicht.

## Begriffe

- **Vermögen**: Was du besitzt, etwa Geld auf dem Konto oder Wertpapiere. Was genau dazugehört, regelt § 27 BAföG.

## Verweise

- § 27 BAföG – Was als Vermögen gilt
- § 28 BAföG – Wie der Wert des Vermögens bestimmt wird
- § 29 BAföG – Freibeträge vom Vermögen
- § 30 BAföG – Wie viel Vermögen pro Monat angerechnet wird

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).