# § 28 BAföG einfach erklärt: Wie der Wert deines Vermögens bestimmt wird

Amtlicher Titel: Wertbestimmung des Vermögens  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/28/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 28 BAföG zählt der Wert deines Vermögens bei der Antragstellung, abzüglich der Schulden zu diesem Zeitpunkt; spätere Änderungen im Bewilligungszeitraum bleiben unberücksichtigt.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Der Wert eines Gegenstands wird so bestimmt:
1. bei Wertpapieren nach dem Kurswert,
2. bei anderen Gegenständen nach dem Zeitwert.

**Original:** (1) Der Wert eines Gegenstandes ist zu bestimmen

1. bei Wertpapieren auf die Höhe des Kurswertes,
2. bei sonstigen Gegenständen auf die Höhe des Zeitwertes.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Es zählt der Wert zum Zeitpunkt, an dem du den Antrag stellst.

**Original:** (2) Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Von diesem Betrag werden die Schulden und Lasten abgezogen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Das gilt nicht für ein Darlehen, das du nach dem BAföG bekommen hast – es wird nicht abgezogen.

**Original:** (3) Von dem nach den Absätzen 1 und 2 ermittelten Betrag sind die im Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Schulden und Lasten abzuziehen. Dies gilt nicht für das nach diesem Gesetz erhaltene Darlehen.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Was sich zwischen der Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitraums ändert, bleibt unberücksichtigt.

**Original:** (4) Veränderungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt.

## Darauf kommt es an

- Es zählt der Wert deines Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Schulden bei Antragstellung werden abgezogen, ein BAföG-Darlehen aber nicht.
- Änderungen nach der Antragstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt.

## Beispiel: Stichtag ist der Antrag

Kai stellt seinen BAföG-Antrag am 15. September. An diesem Tag hat er 20 000 Euro auf dem Konto und 2 000 Euro Schulden aus einem Ratenkauf. Nach § 28 Absatz 2 und 3 BAföG zählt sein Vermögen mit 18 000 Euro. Im November gibt er 5 000 Euro für eine Reise aus. Nach Absatz 4 ändert das für diesen Bewilligungszeitraum nichts. Welcher Teil seines Vermögens frei bleibt, regelt § 29 BAföG.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Welcher Stichtag gilt beim BAföG für das Vermögen?**  
Nach § 28 Absatz 2 BAföG zählt der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Änderungen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt (Absatz 4).

**Werden Schulden beim BAföG vom Vermögen abgezogen?**  
Ja. Nach § 28 Absatz 3 BAföG werden die Schulden und Lasten abgezogen, die bei Antragstellung bestehen. Ein Darlehen nach dem BAföG wird aber nicht abgezogen.

**Wie wird der Wert von Aktien beim BAföG bestimmt?**  
Nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 BAföG mit dem Kurswert. Maßgeblich ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Antragstellung (Absatz 2).

## Begriffe

- **Kurswert**: Der Preis, zu dem ein Wertpapier, etwa eine Aktie, an der Börse gehandelt wird.
- **Zeitwert**: Der Wert, den ein Gegenstand zum maßgeblichen Zeitpunkt hat – etwa was ein gebrauchtes Auto dann noch wert ist.
- **Lasten**: Belastungen eines Vermögensgegenstands, etwa eine Grundschuld auf einem Grundstück.

## Verweise

- § 27 BAföG – Was als Vermögen gilt
- § 29 BAföG – Freibeträge vom Vermögen
- § 30 BAföG – Wie viel Vermögen pro Monat angerechnet wird

---
Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).