# § 30 BAföG einfach erklärt: Wie dein Vermögen auf die BAföG-Monate verteilt wird

Amtlicher Titel: Monatlicher Anrechnungsbetrag  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/30/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 30 BAföG wird das anzurechnende Vermögen durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt; dieser Betrag wird jeden Monat auf deinen Bedarf angerechnet.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Vermögen, das über deinen Freibeträgen liegt, wird auf dein BAföG angerechnet. Dafür wird der anzurechnende Betrag durch die Zahl der Kalendermonate im Bewilligungszeitraum geteilt. Das Ergebnis wird jeden Monat von deinem Bedarf abgezogen. Der Bedarf ist der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung vorsieht.

**Original:** Auf den monatlichen Bedarf des Auszubildenden ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der Betrag des anzurechnenden Vermögens durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.

## Darauf kommt es an

- Das anzurechnende Vermögen wird gleichmäßig auf alle Kalendermonate des Bewilligungszeitraums verteilt.

## Beispiel: 2 400 Euro über dem Freibetrag

Malik hat bei der Antragstellung 2 400 Euro mehr Vermögen, als nach § 29 BAföG frei bleibt. Sein Bewilligungszeitraum umfasst 12 Monate. Nach § 30 BAföG werden die 2 400 Euro durch 12 geteilt. Auf seinen monatlichen Bedarf werden also jeden Monat 200 Euro angerechnet.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie wird mein Vermögen beim BAföG angerechnet?**  
Nach § 30 BAföG wird der Teil deines Vermögens, der angerechnet wird, durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Dieser Betrag mindert jeden Monat deinen Bedarf. Welcher Teil angerechnet wird, ergibt sich aus den §§ 27 bis 29 BAföG.

## Begriffe

- **Bewilligungszeitraum**: Der Zeitraum, für den das Amt über dein BAföG entscheidet – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG).
- **Bedarf**: Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG).

## Verweise

- § 29 BAföG – Welche Vermögensfreibeträge gelten
- § 28 BAföG – Wie der Wert des Vermögens bestimmt wird
- § 50 BAföG – Wie lange ein Bewilligungszeitraum in der Regel dauert

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).