# § 35 BAföG einfach erklärt: Wie oft die BAföG-Sätze überprüft werden

Amtlicher Titel: Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/35/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 35 BAföG werden Bedarfssätze, Freibeträge und die Beträge nach § 21 Absatz 2 alle 2 Jahre überprüft und, wenn nötig, durch Gesetz neu festgesetzt.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Die Bedarfssätze, die Freibeträge und die Prozentsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 BAföG werden alle 2 Jahre überprüft. Wenn nötig, werden sie durch Gesetz neu festgesetzt. Dabei werden die Entwicklung der Einkommen und der Vermögensbildung, die Veränderungen der Lebenshaltungskosten und die finanzwirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt. Die Bundesregierung berichtet darüber dem Bundestag und dem Bundesrat.

**Original:** Die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 sind alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat hierüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu berichten.

## Begriffe

- **Bedarfssätze**: Die Beträge, die das BAföG für Lebensunterhalt und Ausbildung ansetzt, etwa für Studierende.

## Verweise

- § 21 BAföG – Was als Einkommen gilt; Absatz 2 regelt die Pauschalen für die soziale Sicherung, die vom Einkommen abgezogen werden

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).