# § 4 BAföG einfach erklärt: BAföG gibt es grundsätzlich für Ausbildung in Deutschland

Amtlicher Titel: Ausbildung im Inland  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/4/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 4 BAföG gibt es Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland; für eine Ausbildung im Ausland gelten die besonderen Regeln der §§ 5 und 6 BAföG.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Du bekommst Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland, also in Deutschland. Für eine Ausbildung im Ausland gelten Sonderregeln: Sie stehen in § 5 BAföG (Ausbildung im Ausland) und § 6 BAföG (Förderung von Deutschen, die im Ausland wohnen).

**Original:** Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §§ 5 und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet.

## Darauf kommt es an

- Ob und wann es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt, steht nicht in § 4, sondern in §§ 5 und 6 BAföG.

## Häufige Fragen

**Gibt es BAföG für ein Studium im Ausland?**  
§ 4 BAföG regelt nur den Grundsatz: Gefördert wird die Ausbildung im Inland. Wann es Förderung für eine Ausbildung im Ausland gibt, steht in §§ 5 und 6 BAföG.

## Begriffe

- **Inland**: Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

## Verweise

- § 5 BAföG – Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird
- § 6 BAföG – Förderung von Deutschen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).