# § 65 BAföG einfach erklärt: Welche anderen Förderregeln neben dem BAföG gelten

Amtlicher Titel: Weitergeltende Vorschriften  
Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bafoeg/65/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 65 BAföG bleiben Regeln zur Ausbildungsförderung im SGB XIV, im Bundesentschädigungsgesetz und im Häftlingshilfegesetz bestehen; einige davon haben Vorrang vor dem BAföG.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Das BAföG lässt die Vorschriften über individuelle Förderung der Ausbildung in diesen Gesetzen unberührt:
1. im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV, Soziale Entschädigung),
2. in Gesetzen, die das SGB XIV für anwendbar erklären,
3. (weggefallen)
4. im Bundesentschädigungsgesetz,
5. im Häftlingshilfegesetz in der Fassung vom 2. Juni 1993, zuletzt geändert am 17. Dezember 1999.

**Original:** (1) Die Vorschriften über die Leistung individueller Förderung der Ausbildung nach

1. dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch,
2. den Gesetzen, die das Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch für anwendbar erklären,
3. (weggefallen)
4. dem Bundesentschädigungsgesetz sowie
5. dem Häftlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 838), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2662)
werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Die Vorschriften nach Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 haben Vorrang vor dem BAföG.

**Original:** (2) Die in Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 bezeichneten Vorschriften haben Vorrang vor diesem Gesetz.

## Begriffe

- **unberührt**: Die anderen Vorschriften gelten weiter. Das BAföG ändert nichts an ihnen.
- **Vorrang**: Die vorrangigen Vorschriften gehen dem BAföG vor: Sie werden zuerst angewendet.

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).