# § 537 BGB einfach erklärt: Miete zahlen, auch wenn du die Mietsache nicht nutzen kannst

Amtlicher Titel: Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/537/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 537 BGB muss ein Mieter auch zahlen, wenn er die Mietsache aus Gründen, die bei ihm liegen, nicht nutzen kann; der Vermieter muss sich aber Ersparnisse und Einnahmen anrechnen lassen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Kannst du die Mietsache aus einem Grund nicht nutzen, der bei dir selbst liegt, musst du trotzdem die Miete zahlen. Ein solcher Grund kann zum Beispiel eine Krankheit sein. Dein Vermieter muss sich aber 2 Dinge anrechnen lassen:
- den Wert der Ausgaben, die er spart, weil du die Mietsache nicht nutzt,
- die Vorteile, die er erhält, weil er die Mietsache anders verwertet – zum Beispiel, indem er sie an jemand anderen vermietet.
Um diese Beträge verringert sich die Miete, die du zahlen musst.

**Original:** (1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Hat dein Vermieter die Mietsache einer anderen Person überlassen und kann sie dir deshalb nicht zur Nutzung geben, musst du für diese Zeit keine Miete zahlen.

**Original:** (2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.

## Darauf kommt es an

- Persönliche Gründe wie eine Krankheit befreien dich nicht davon, die Miete zu zahlen.
- Ersparte Ausgaben und Einnahmen aus einer anderen Verwertung muss sich dein Vermieter auf die Miete anrechnen lassen.
- Solange dein Vermieter die Mietsache einem anderen überlassen hat und sie dir deshalb nicht geben kann, schuldest du keine Miete.

## Beispiel: Krank statt im Urlaub

Tim mietet für 2 Wochen im August eine Ferienwohnung an der Ostsee. Kurz vorher bricht er sich das Bein und kann nicht fahren. Nach § 537 Absatz 1 BGB befreit ihn das nicht von der Miete, weil der Grund bei ihm liegt. Die Vermieterin vermietet die Wohnung für die 1. Woche zum selben Preis an andere Gäste. Diese Einnahme muss sie sich anrechnen lassen (Absatz 1 Satz 2). Außerdem kann sie Tim die Wohnung in dieser Woche gar nicht überlassen (Absatz 2). Für die 1. Woche muss Tim deshalb keine Miete zahlen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Muss ich die Ferienwohnung bezahlen, wenn ich krank werde?**  
Nach § 537 Absatz 1 BGB befreit dich ein Grund, der bei dir selbst liegt, nicht von der Miete. Die Vermieterin muss sich aber ersparte Ausgaben und Einnahmen aus einer anderen Vermietung anrechnen lassen.

**Muss ich Miete zahlen, wenn der Vermieter die Wohnung an jemand anderen gibt?**  
Solange dein Vermieter die Mietsache einem anderen überlassen hat und sie dir deshalb nicht zur Nutzung geben kann, nicht. Das regelt § 537 Absatz 2 BGB.

## Begriffe

- **Gebrauchsrecht**: Dein Recht aus dem Mietvertrag, die Mietsache zu nutzen.
- **ersparte Aufwendungen**: Ausgaben, die dein Vermieter nicht hat, weil du die Mietsache nicht nutzt – etwa für eine Endreinigung, die dann entfällt.
- **anderweitige Verwertung**: Der Vermieter nutzt die Mietsache auf andere Weise wirtschaftlich, zum Beispiel indem er sie an jemand anderen vermietet.

## Verweise

- § 535 BGB – Pflicht des Mieters, die vereinbarte Miete zu zahlen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).