# § 538 BGB einfach erklärt: Normale Abnutzung musst du nicht ersetzen

Amtlicher Titel: Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/538/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 538 BGB muss ein Mieter nicht für Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache einstehen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, also durch normale Abnutzung.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Nutzt du die Mietsache so, wie es euer Mietvertrag vorsieht, verändert sie sich mit der Zeit. Zum Beispiel entstehen in einer Wohnung leichte Laufspuren auf dem Boden. Für solche Veränderungen oder Verschlechterungen musst du nicht einstehen. Das Gesetz sagt: Du hast sie nicht zu vertreten. Für Schäden, die nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, gilt diese Regel nicht.

**Original:** Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

## Darauf kommt es an

- Für Abnutzung durch die vertragsgemäße Nutzung musst du nicht einstehen.
- Was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, richtet sich nach eurem Mietvertrag.

## Beispiel: Laufspuren im Parkett

Nach 8 Jahren zieht Ben aus seiner Wohnung in Münster aus. Das Parkett im Flur hat leichte Laufspuren. Der Vermieter will dafür 300 Euro von der Kaution einbehalten. Die Spuren sind durch normales Wohnen entstanden, also durch den vertragsgemäßen Gebrauch. Nach § 538 BGB muss Ben dafür nicht einstehen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Muss ich beim Auszug für Abnutzung zahlen?**  
Für Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, nicht. Das regelt § 538 BGB. Ob dein Mietvertrag dir zusätzliche Pflichten auferlegt, etwa Schönheitsreparaturen, regelt § 538 BGB nicht.

**Was ist normale Abnutzung in der Mietwohnung?**  
§ 538 BGB nennt keine Liste. Gemeint sind Veränderungen, die durch die im Mietvertrag vorgesehene Nutzung entstehen. Was das im Einzelfall ist, entscheiden im Streit die Gerichte.

## Begriffe

- **vertragsgemäßer Gebrauch**: Die Nutzung, die nach eurem Mietvertrag vorgesehen ist – bei einer Wohnung zum Beispiel das Wohnen.
- **zu vertreten haben**: Für etwas verantwortlich sein und deshalb dafür einstehen müssen, etwa durch Schadensersatz.

## Verweise

- § 535 BGB – Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem nutzbaren Zustand zu überlassen und zu erhalten
- § 546 BGB – Pflicht, die Mietsache am Ende zurückzugeben
- § 548 BGB – Ersatzansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach der Rückgabe

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).