# § 542 BGB einfach erklärt: Wie ein Mietverhältnis endet

Amtlicher Titel: Ende des Mietverhältnisses  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/542/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 542 BGB endet ein unbefristetes Mietverhältnis durch Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften, ein befristetes mit Ablauf der Zeit, außer es wird außerordentlich gekündigt oder verlängert.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Ist dein Mietvertrag nicht befristet – hat er also kein festes Enddatum –, können du und dein Vermieter ihn kündigen. Dabei gelten die gesetzlichen Vorschriften, etwa zu Kündigungsgründen und Kündigungsfristen. Für Wohnraum stehen sie vor allem in den §§ 568 bis 576b BGB.

**Original:** (1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Ist der Mietvertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen, endet er, wenn diese Zeit abgelaufen ist. Das gilt nicht, wenn er
1. vorher außerordentlich gekündigt wird, soweit das Gesetz das erlaubt, oder
2. verlängert wird.
Wann eine Befristung bei Wohnraum wirksam ist, regelt § 575 BGB.

**Original:** (2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht

1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder
2. verlängert wird.

## Darauf kommt es an

- Einen Mietvertrag ohne festes Ende können beide Seiten nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
- Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, außer er wird vorher außerordentlich gekündigt oder verlängert.

## Beispiel: Stellplatz für ein Jahr gemietet

Ole mietet vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 einen Stellplatz in Bochum. Niemand kündigt, und keiner verlängert den Vertrag. Am 31. Dezember räumt Ole den Stellplatz. Nach § 542 Absatz 2 BGB endet das Mietverhältnis mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Dafür musste weder Ole noch der Vermieter kündigen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Muss ich einen befristeten Mietvertrag kündigen?**  
Nein. Nach § 542 Absatz 2 BGB endet er mit Ablauf der vereinbarten Zeit, wenn er nicht vorher außerordentlich gekündigt oder verlängert wird. Für Wohnraum gelten zusätzlich die Regeln zum Zeitmietvertrag in § 575 BGB. Nutzt du die Mietsache nach dem Ende weiter, kann sich der Vertrag nach § 545 BGB verlängern.

**Kann man einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?**  
Nach § 542 Absatz 2 BGB nur außerordentlich, und zwar in den Fällen, die das Gesetz zulässt – zum Beispiel aus wichtigem Grund nach § 543 BGB.

## Begriffe

- **Mietverhältnis auf bestimmte Zeit**: Ein befristeter Mietvertrag mit festem Enddatum.
- **außerordentliche Kündigung**: Eine Kündigung, die das Gesetz nur in besonderen Fällen erlaubt, zum Beispiel aus wichtigem Grund.

## Verweise

- § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 545 BGB – Stillschweigende Verlängerung, wenn der Mieter nach dem Ende weiter nutzt
- § 573c BGB – Kündigungsfristen bei Wohnraum
- § 575 BGB – Wann ein Wohnraummietvertrag befristet sein darf

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).