# § 546 BGB einfach erklärt: Wann du die Mietsache zurückgeben musst

Amtlicher Titel: Rückgabepflicht des Mieters  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/546/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 546 BGB muss der Mieter die Mietsache zurückgeben, wenn das Mietverhältnis endet; hat er sie einem Dritten überlassen, kann der Vermieter sie auch von diesem zurückfordern.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Wenn das Mietverhältnis endet, musst du die Mietsache an deinen Vermieter zurückgeben.

**Original:** (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Hast du die Mietsache einer anderen Person zur Nutzung überlassen, etwa einem Untermieter, kann dein Vermieter sie nach dem Ende des Mietverhältnisses auch direkt von dieser Person zurückfordern.

**Original:** (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.

## Darauf kommt es an

- Nach dem Ende des Mietverhältnisses musst du die Mietsache zurückgeben.
- Hast du die Mietsache einem Dritten überlassen, kann dein Vermieter sie auch von diesem zurückfordern.

## Beispiel: Untermieterin will bleiben

Lukas hat ein Zimmer seiner Wohnung in Köln an Mira untervermietet. Sein Mietverhältnis endet am 30. September. Lukas zieht aus, Mira will aber bis Dezember bleiben. Nach § 546 Absatz 2 BGB kann der Vermieter das Zimmer nach dem 30. September auch direkt von Mira zurückfordern.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**In welchem Zustand muss ich die Wohnung zurückgeben?**  
§ 546 BGB sagt nur, dass du die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben musst. Den Zustand regelt die Norm nicht. Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch musst du nach § 538 BGB nicht einstehen.

**Kann der Vermieter die Wohnung direkt vom Untermieter zurückverlangen?**  
Ja. Nach § 546 Absatz 2 BGB kann er die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern, dem du sie überlassen hast.

## Begriffe

- **Dritter**: Eine Person, die nicht Partei des Mietvertrags ist, zum Beispiel ein Untermieter.

## Verweise

- § 538 BGB – Keine Haftung für normale Abnutzung
- § 540 BGB – Überlassung an Dritte nur mit Erlaubnis
- § 546a BGB – Entschädigung, wenn du die Mietsache verspätet zurückgibst
- § 548 BGB – Ersatzansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach der Rückgabe

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).