# § 550 BGB einfach erklärt: Mietvertrag über mehr als 1 Jahr ohne Schriftform

Amtlicher Titel: Form des Mietvertrags  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/550/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 550 BGB gilt ein Mietvertrag für mehr als 1 Jahr, der nicht schriftlich geschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit; kündigen kann man frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Schließt ihr einen Mietvertrag für länger als 1 Jahr, aber nicht in schriftlicher Form, gilt er für unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist also wirksam, aber die vereinbarte Laufzeit gilt nicht. Kündigen kann man ihn jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres, nachdem dir der Wohnraum überlassen wurde.

**Original:** Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.

## Darauf kommt es an

- Fehlt bei einem Mietvertrag über mehr als 1 Jahr die schriftliche Form, gilt er für unbestimmte Zeit.
- Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf eines Jahres nach der Überlassung des Wohnraums zulässig.

## Beispiel: Laufzeit nur mündlich vereinbart

Raphael und sein Vermieter vereinbaren nur mündlich, dass Raphael eine Wohnung in Ulm für 3 Jahre mietet. Ein schriftlicher Vertrag wird nicht geschlossen. Raphael zieht am 1. März 2026 ein. Nach § 550 BGB gilt der Mietvertrag für unbestimmte Zeit. Kündigen kann man ihn frühestens zum Ablauf eines Jahres nach dem Einzug – die Kündigung kann also frühestens Ende Februar 2027 wirken.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig?**  
§ 550 BGB geht davon aus, dass auch ein nicht schriftlich geschlossener Mietvertrag gilt. Ist er für mehr als 1 Jahr gedacht, gilt er aber für unbestimmte Zeit. Kündigen kann man frühestens zum Ablauf eines Jahres nach der Überlassung.

## Begriffe

- **schriftliche Form**: Beide Seiten unterschreiben den Vertrag eigenhändig (§ 126 BGB). Ersetzt werden kann das durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur (§ 126a BGB).
- **Überlassung des Wohnraums**: Der Zeitpunkt, an dem dir der Vermieter die Wohnung zur Nutzung übergibt, meist der Einzug.

## Verweise

- § 126 BGB – Was schriftliche Form bedeutet
- § 542 BGB – Wie ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit endet
- § 578 BGB – Bei Grundstücken und anderen Räumen als Wohnraum reicht für § 550 BGB die Textform

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).