# § 551 BGB einfach erklärt: Wie hoch die Kaution sein darf und wie sie angelegt wird

Amtlicher Titel: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/551/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 551 BGB darf die Mietkaution höchstens 3 Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen; der Mieter darf sie in 3 Raten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Musst du deinem Vermieter eine Sicherheit geben – meist Kaution genannt –, darf sie höchstens 3 Monatsmieten betragen. Die Sicherheit soll absichern, dass du deine Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllst. Für die Grenze zählt die Miete ohne die Betriebskosten, die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen sind. Zinsen und andere Erträge der Kaution dürfen über diese Grenze hinausgehen (siehe Absatz 3).

**Original:** (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Besteht die Sicherheit aus Geld, darfst du sie in 3 gleich hohen Monatsraten zahlen. Die 1. Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die 2. und die 3. Rate sind jeweils zusammen mit den Mietzahlungen fällig, die unmittelbar darauf folgen.

**Original:** (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Dein Vermieter muss die Kaution, die du ihm als Geld überlassen hast, bei einer Bank oder Sparkasse anlegen. Und zwar zu dem Zinssatz, der für Spareinlagen mit 3 Monaten Kündigungsfrist üblich ist. Ihr könnt auch eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen gilt: Dein Vermieter muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Die Erträge, zum Beispiel Zinsen, stehen dir zu. Sie erhöhen die Kaution. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim muss der Vermieter die Kaution nicht verzinsen.

**Original:** (3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam. Dein Mietvertrag kann also zum Beispiel nicht wirksam festlegen, dass du die Kaution auf einmal zahlen musst.

**Original:** (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Die Grenze von 3 Monatsmieten gilt für die Miete ohne ausgewiesene Betriebskosten-Pauschale oder -Vorauszahlung.
- Eine Kaution in Geld darfst du in 3 gleichen Monatsraten zahlen; die 1. Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Die Zinsen und anderen Erträge der Kaution stehen dir zu und erhöhen die Kaution.

## Beispiel: Kaution in 3 Raten

Aylin mietet ab 1. April eine Wohnung. Die Miete beträgt 700 Euro, dazu kommen 150 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten. Der Vermieter verlangt 2.550 Euro Kaution, also 3 × 850 Euro. Das ist zu viel: Die Grenze liegt bei 3 × 700 Euro, also 2.100 Euro. Diese 2.100 Euro darf Aylin in 3 Raten zu je 700 Euro zahlen: die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden anderen zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen, hier also mit den Mieten für Mai und Juni.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie hoch darf die Mietkaution höchstens sein?**  
Nach § 551 Absatz 1 BGB höchstens 3 Monatsmieten. Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung extra ausgewiesen sind, zählen dabei nicht mit.

**Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?**  
Nein. Ist die Kaution eine Geldsumme, darfst du sie nach § 551 Absatz 2 BGB in 3 gleichen Monatsraten zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die anderen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.

**Bekomme ich Zinsen auf meine Kaution?**  
Ja. Nach § 551 Absatz 3 BGB stehen dir die Erträge der Anlage zu, und sie erhöhen die Kaution. Ausnahme: Im Studenten- oder Jugendwohnheim muss der Vermieter die Kaution nicht verzinsen.

## Begriffe

- **Sicherheit**: Geld oder eine andere Absicherung, die du dem Vermieter für deine Pflichten aus dem Mietvertrag gibst – im Alltag meist „Kaution“ genannt.
- **Betriebskosten**: Laufende Nebenkosten von Haus und Grundstück, etwa für Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung, die Mieter zahlen, wenn das vereinbart ist.
- **Pauschale**: Ein fester Betrag für die Betriebskosten, über den der Vermieter nicht abrechnet.
- **Vorauszahlung**: Ein monatlicher Abschlag auf die Betriebskosten, über den der Vermieter einmal im Jahr abrechnen muss.
- **Kreditinstitut**: Eine Bank oder Sparkasse.

## Verweise

- § 556 BGB – Was Betriebskosten sind und wie Mieter sie zahlen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).