# § 555 BGB einfach erklärt: Vertragsstrafen im Wohnungsmietvertrag sind unwirksam

Amtlicher Titel: Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/555/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 555 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, in der sich der Vermieter von Wohnraum vom Mieter eine Vertragsstrafe versprechen lässt.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Eine Vertragsstrafe ist ein Geldbetrag, den du zahlen sollst, wenn du eine Pflicht aus dem Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllst. Lässt sich dein Vermieter eine solche Strafe von dir versprechen, ist diese Vereinbarung unwirksam. Die Regel gilt für Mietverhältnisse über Wohnraum.

**Original:** Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Eine Vertragsstrafe zugunsten des Vermieters im Mietvertrag über Wohnraum ist unwirksam.

## Beispiel: Strafe für verspätete Miete

Im Mietvertrag von Elif in Bielefeld steht: „Für jede verspätete Mietzahlung zahlt der Mieter eine Vertragsstrafe von 50 Euro.“ Im Juni überweist Elif die Miete 4 Tage zu spät. Ihr Vermieter verlangt die 50 Euro. Nach § 555 BGB ist die Vereinbarung über die Vertragsstrafe unwirksam. Elif muss diese 50 Euro nicht zahlen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf der Vermieter im Mietvertrag eine Strafe festlegen?**  
Bei Wohnraum nicht wirksam. Nach § 555 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die sich der Vermieter vom Mieter eine Vertragsstrafe versprechen lässt.

## Begriffe

- **Vertragsstrafe**: Ein Betrag, den jemand zahlen soll, wenn er eine Pflicht aus dem Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllt (§ 339 BGB).

## Verweise

- § 339 BGB – Was eine Vertragsstrafe ist

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).