# § 555a BGB einfach erklärt: Reparaturen am Haus: Was du dulden musst

Amtlicher Titel: Erhaltungsmaßnahmen  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/555a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 555a BGB muss ein Mieter notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten dulden; der Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen und dadurch entstehende Kosten des Mieters angemessen ersetzen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Du musst Arbeiten dulden, die nötig sind, um die Mietsache instand zu halten oder zu reparieren. Das Gesetz nennt sie Erhaltungsmaßnahmen. Dulden heißt: Du musst die Arbeiten zulassen, zum Beispiel Handwerker in die Wohnung lassen.

**Original:** (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Dein Vermieter muss dir Erhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen. Wie früh genau, sagt das Gesetz nicht. Eine Ankündigung ist nicht nötig, wenn
- die Arbeiten nur unerheblich auf die Mietsache einwirken oder
- sie zwingend sofort durchgeführt werden müssen, etwa bei einem Rohrbruch.

**Original:** (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Musst du wegen einer Erhaltungsmaßnahme selbst Geld ausgeben, muss dein Vermieter dir diese Aufwendungen in angemessenem Umfang ersetzen. Auf dein Verlangen muss er dir dafür vorher einen Vorschuss zahlen.

**Original:** (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von Absatz 2 (Ankündigung) oder Absatz 3 (Ersatz der Kosten) abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten musst du dulden.
- Dein Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen – außer sie wirken nur unerheblich auf die Mietsache ein oder müssen zwingend sofort durchgeführt werden.
- Kosten, die dir durch die Arbeiten entstehen, muss er in angemessenem Umfang ersetzen und auf Verlangen vorschießen.

## Beispiel: Neue Wasserleitungen im Bad

Der Vermieter von Mehmet in Hannover lässt im Mai die undichten Wasserleitungen im Bad erneuern. Er kündigt die Arbeiten 4 Wochen vorher an. Mehmet muss die Handwerker nach § 555a Absatz 1 BGB in die Wohnung lassen. Um seine Möbel vor Staub zu schützen, kauft Mehmet Abdeckfolie für 25 Euro. Diese Kosten muss der Vermieter ihm nach § 555a Absatz 3 BGB in angemessenem Umfang ersetzen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Muss ich Handwerker in meine Mietwohnung lassen?**  
Für Erhaltungsmaßnahmen ja. Nach § 555a Absatz 1 BGB musst du Arbeiten dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind.

**Wie früh muss der Vermieter Reparaturen ankündigen?**  
§ 555a Absatz 2 BGB sagt nur: rechtzeitig. Eine feste Frist nennt die Norm nicht. Keine Ankündigung ist nötig, wenn die Arbeiten nur unerheblich auf die Mietsache einwirken oder sofort durchgeführt werden müssen.

**Wer zahlt meine Kosten bei Reparaturen in der Mietwohnung?**  
Aufwendungen, die du wegen einer Erhaltungsmaßnahme machen musst, muss dein Vermieter nach § 555a Absatz 3 BGB in angemessenem Umfang ersetzen. Auf Verlangen muss er einen Vorschuss zahlen.

## Begriffe

- **Erhaltungsmaßnahmen**: Arbeiten, die nötig sind, um die Mietsache instand zu halten oder zu reparieren.
- **dulden**: Etwas zulassen und nicht verhindern, zum Beispiel Handwerker in die Wohnung lassen.
- **Instandsetzung**: Die Reparatur von etwas, das kaputt oder mangelhaft ist.
- **Vorschuss**: Geld, das du schon vor den Ausgaben bekommst, nicht erst danach.

## Verweise

- § 555b BGB – Was eine Modernisierung ist – dafür gelten andere Regeln
- § 555d BGB – Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
- § 536 BGB – Weniger Miete, wenn die Arbeiten die Nutzung einschränken
- § 578 BGB – Absätze 1 bis 3 gelten auch für Geschäftsräume und andere Räume

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).