# § 555e BGB einfach erklärt: Kündigen, weil eine Modernisierung kommt

Amtlicher Titel: Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/555e/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 555e BGB kann der Mieter nach Zugang einer Modernisierungsankündigung außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen, wenn er bis Ende des Folgemonats nach Zugang kündigt.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Hast du eine Modernisierungsankündigung bekommen, kannst du deinen Mietvertrag außerordentlich kündigen. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Deine Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Ankündigung folgt. Kommt die Ankündigung zum Beispiel im März bei dir an, musst du bis 30. April kündigen.

**Original:** (1) Nach Zugang der Modernisierungsankündigung kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** § 555c Absatz 4 BGB gilt entsprechend. Das heißt: Bei Modernisierungen, die nur unerheblich auf die Mietsache einwirken und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen, gibt es dieses Kündigungsrecht nicht.

**Original:** (2) § 555c Absatz 4 gilt entsprechend.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.
- Bei Modernisierungen, die die Mietsache und die Miete nur unerheblich betreffen, gibt es dieses Kündigungsrecht nicht.

## Beispiel: Ausziehen vor dem großen Umbau

Lukas bekommt am 4. März 2027 die Ankündigung, dass seine Wohnung umfassend modernisiert wird. Während der Arbeiten will er dort nicht wohnen. Noch im März geht seine schriftliche Kündigung beim Vermieter ein. Nach § 555e BGB ist das rechtzeitig, denn die Frist läuft bis 30. April. Sein Mietverhältnis endet am 31. Mai 2027, mit Ablauf des übernächsten Monats.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann ich wegen einer Modernisierung kündigen?**  
Ja. Nach § 555e BGB kannst du nach Zugang der Modernisierungsankündigung außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Ankündigung folgt.

**Gilt das Sonderkündigungsrecht bei jeder Modernisierung?**  
Nein. Es gilt nicht für Maßnahmen, die nur unerheblich auf die Mietsache einwirken und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen (§ 555e Absatz 2 mit § 555c Absatz 4 BGB).

## Begriffe

- **außerordentlich kündigen**: Aus einem besonderen, gesetzlich geregelten Anlass kündigen, mit einer eigenen Frist statt der sonst geltenden Kündigungsfrist.
- **Zugang**: Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst.
- **Modernisierungsankündigung**: Die Mitteilung des Vermieters über eine geplante Modernisierung nach § 555c BGB.

## Verweise

- § 555c BGB – Modernisierungsankündigung und Ausnahme für unerhebliche Maßnahmen (Absatz 4)
- § 568 BGB – Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags muss schriftlich sein

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).