# § 555f BGB einfach erklärt: Absprachen zu Reparatur und Modernisierung

Amtlicher Titel: Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/555f/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 555f BGB können Mieter und Vermieter nach Vertragsschluss aus Anlass einer Erhaltung oder Modernisierung Vereinbarungen treffen, etwa über Ablauf, Gewährleistung, Kostenersatz und künftige Miete.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Nachdem ihr den Mietvertrag geschlossen habt, können du und dein Vermieter aus Anlass einer Erhaltungsmaßnahme oder einer Modernisierung eigene Vereinbarungen treffen. Das Gesetz nennt vor allem diese Themen:
1. wann die Arbeiten stattfinden und wie sie technisch durchgeführt werden,
2. deine Gewährleistungsrechte und deine Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen,
3. wie hoch die Miete künftig sein soll.
Die Liste ist nicht abschließend. Ihr könnt also auch über andere Punkte Vereinbarungen treffen.

**Original:** Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die

1. zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,
2. Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters,
3. künftige Höhe der Miete.

## Darauf kommt es an

- Die Norm betrifft Vereinbarungen, die nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen getroffen werden.

## Beispiel: Absprache vor dem Badumbau

Mehmets Vermieterin will sein Bad modernisieren. Die beiden vereinbaren: Die Arbeiten laufen vom 3. bis 14. Mai 2027. Für diese 2 Wochen zahlt Mehmet 150 Euro weniger Miete. Danach steigt die Miete um 40 Euro im Monat. Nach § 555f BGB dürfen Mieter und Vermieter nach Abschluss des Mietvertrags solche Vereinbarungen aus Anlass einer Modernisierung treffen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann ich mit meinem Vermieter eine Vereinbarung zur Modernisierung treffen?**  
Ja. Nach § 555f BGB könnt ihr nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass einer Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme Vereinbarungen treffen, zum Beispiel über den Ablauf der Arbeiten, deine Gewährleistungsrechte und Ersatzansprüche oder die künftige Miete.

## Begriffe

- **Erhaltungsmaßnahmen**: Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache, also um sie in Ordnung zu halten oder zu reparieren (§ 555a BGB).
- **Gewährleistungsrechte**: Deine Rechte, wenn die Mietsache einen Mangel hat, zum Beispiel weniger Miete zu zahlen.
- **Aufwendungsersatzansprüche**: Dein Anspruch darauf, dass dir der Vermieter Kosten ersetzt, die du wegen der Arbeiten hattest.

## Verweise

- § 555a BGB – Erhaltungsmaßnahmen
- § 555b BGB – Was als Modernisierung gilt
- § 536 BGB – Weniger Miete, wenn die Mietsache einen Mangel hat

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).