# § 557a BGB einfach erklärt: Staffelmiete: was erlaubt ist

Amtlicher Titel: Staffelmiete  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/557a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 557a BGB muss eine Staffelmiete schriftlich vereinbart sein und Beträge in Euro nennen; jede Stufe gilt mindestens 1 Jahr, Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB sind dann ausgeschlossen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Du und dein Vermieter könnt schriftlich vereinbaren, dass die Miete für bestimmte Zeiträume unterschiedlich hoch ist. Das heißt Staffelmiete. In der Vereinbarung muss jede einzelne Miete oder jede Erhöhung als Geldbetrag stehen, zum Beispiel „ab 1. Januar 2028: 830 Euro“ oder „plus 30 Euro“. Eine Angabe nur in Prozent reicht nicht.

**Original:** (1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Jede Mietstufe muss mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Solange die Staffelmiete läuft, kann dein Vermieter keine Mieterhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB verlangen. Ausgeschlossen sind also zum Beispiel eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und eine Erhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB).

**Original:** (2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Euer Vertrag kann dein Recht zu kündigen ausschließen – höchstens für 4 Jahre, gerechnet ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung. Kündigen darfst du dann frühestens zum Ende des Zeitraums, für den dein Kündigungsrecht ausgeschlossen ist.

**Original:** (3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Die Regeln der Mietpreisbremse (§§ 556d bis 556g BGB) gelten für jede einzelne Mietstufe. Für die 2. und jede weitere Stufe kommt es dabei nicht auf den Beginn des Mietverhältnisses an. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete dieser Stufe fällig wird. Eine Miethöhe, die in einer früheren Stufe wirksam vereinbart war, bleibt erhalten.

**Original:** (4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.

### Absatz 5

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Die Staffelmiete muss schriftlich vereinbart sein, und jede Stufe muss als Geldbetrag genannt sein.
- Während der Staffelmiete sind Mieterhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen.
- Dein Kündigungsrecht kann höchstens für 4 Jahre ab Abschluss der Vereinbarung ausgeschlossen werden.

## Beispiel: Drei Stufen, jeweils ein Jahr

Mira unterschreibt im Dezember 2026 einen Mietvertrag mit Staffelmiete: 800 Euro ab Januar 2027, 830 Euro ab Januar 2028, 860 Euro ab Januar 2029. Jede Stufe gilt ein volles Jahr und ist als Betrag genannt. Das entspricht § 557a BGB. Im Jahr 2028 möchte der Vermieter die Miete zusätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Das ist während der Staffelmiete nach § 557a Absatz 2 BGB ausgeschlossen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf der Vermieter bei einer Staffelmiete zusätzlich die Miete erhöhen?**  
Nicht nach den §§ 558 bis 559b BGB: Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach § 559 BGB wegen Modernisierung sind während der Staffelmiete ausgeschlossen (§ 557a Absatz 2 BGB). Andere Arten der Erhöhung regelt diese Norm nicht.

**Wie oft darf die Miete bei einer Staffelmiete steigen?**  
Jede Stufe muss mindestens 1 Jahr unverändert bleiben (§ 557a Absatz 2 BGB). Die Miete darf also höchstens alle 12 Monate steigen.

**Kann ich bei einer Staffelmiete kündigen?**  
Ja, wenn euer Vertrag es nicht ausschließt. Er kann dein Kündigungsrecht höchstens für 4 Jahre ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausschließen; kündigen darfst du dann frühestens zum Ende dieser Zeit (§ 557a Absatz 3 BGB).

## Begriffe

- **Staffelmiete**: Eine Vereinbarung, in der die Miete für bestimmte Zeiträume schon im Voraus mit festen Beträgen festgelegt ist.
- **Mietstaffel**: Eine einzelne Stufe der Staffelmiete, also der Zeitraum mit einer bestimmten Miethöhe.
- **schriftlich**: Von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB); eine einfache E-Mail genügt dafür nicht.

## Verweise

- § 557 BGB – Überblick über die Wege zur Mieterhöhung
- § 558 BGB – Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – bei Staffelmiete ausgeschlossen
- § 559 BGB – Erhöhung nach Modernisierung – bei Staffelmiete ausgeschlossen
- § 556d BGB – Mietpreisbremse, die für jede Stufe gilt
- § 126 BGB – Was Schriftform bedeutet

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).