# § 558b BGB einfach erklärt: Mieterhöhung: Zeit zum Zustimmen und Klage

Amtlicher Titel: Zustimmung zur Mieterhöhung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/558b/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 558b BGB zahlt der Mieter bei Zustimmung die höhere Miete ab dem 3. Kalendermonat nach Zugang; stimmt er bis Ende des 2. Monats nicht zu, kann der Vermieter binnen 3 weiteren Monaten klagen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Stimmst du der Mieterhöhung zu, schuldest du die erhöhte Miete ab Beginn des 3. Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Kommt das Verlangen zum Beispiel im März bei dir an, gilt die neue Miete ab 1. Juni. Stimmst du nur einem Teil der Erhöhung zu, gilt das für diesen Teil.

**Original:** (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Du hast Zeit bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach dem Zugang, um zuzustimmen – bei Zugang im März also bis 31. Mai. Stimmst du bis dahin nicht oder nur teilweise zu, kann dein Vermieter dich auf Zustimmung verklagen. Die Klage muss er innerhalb von 3 weiteren Monaten erheben – im Beispiel also bis 31. August.

**Original:** (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Entsprach das Erhöhungsverlangen vor der Klage nicht den Anforderungen von § 558a BGB, kann dein Vermieter es im Gerichtsverfahren nachholen oder die Mängel beheben. Auch dann steht dir die Zustimmungsfrist aus Absatz 2 Satz 1 zu, also Zeit bis zum Ende des 2. Kalendermonats, nachdem dir das nachgeholte oder verbesserte Verlangen zugegangen ist.

**Original:** (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Du hast bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang Zeit, über deine Zustimmung zu entscheiden.
- Die erhöhte Miete schuldest du erst ab Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang, und nur soweit du zustimmst.
- Dein Vermieter muss seine Klage innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf deiner Zustimmungsfrist erheben.

## Beispiel: Erhöhungsverlangen kommt im März

Am 15. März 2027 bekommt Can das Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters: 60 Euro mehr pro Monat. Can hat bis zum 31. Mai 2027 Zeit, zuzustimmen. Stimmt er zu, zahlt er die höhere Miete ab 1. Juni 2027. Stimmt er bis Ende Mai nicht zu, kann der Vermieter ihn bis 31. August 2027 auf Zustimmung verklagen (§ 558b BGB).

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie lange habe ich Zeit, einer Mieterhöhung zuzustimmen?**  
Bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (§ 558b Absatz 2 BGB). Kommt es im März an, also bis 31. Mai.

**Ab wann muss ich die höhere Miete zahlen?**  
Wenn du zustimmst, ab Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Absatz 1 BGB) – bei Zugang im März also ab 1. Juni.

**Was passiert, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme?**  
Dann kann dein Vermieter dich auf Zustimmung verklagen. Er muss die Klage innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf deiner Zustimmungsfrist erheben (§ 558b Absatz 2 BGB). Ob die Erhöhung berechtigt ist, richtet sich nach den §§ 558 und 558a BGB.

## Begriffe

- **Zugang**: Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst, etwa im Briefkasten.
- **Kalendermonat**: Ein Monat vom 1. bis zum letzten Tag, zum Beispiel der ganze April.
- **Erhöhungsverlangen**: Die Erklärung des Vermieters, mit der er deine Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangt.

## Verweise

- § 558 BGB – Voraussetzungen der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- § 558a BGB – Form und Begründung des Erhöhungsverlangens

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).