# § 559b BGB einfach erklärt: Wie die Mieterhöhung nach Modernisierung erklärt wird

Amtlicher Titel: Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/559b/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 559b BGB muss der Vermieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung in Textform erklären und berechnen; der Mieter zahlt ab dem 3. Monat nach Zugang, in bestimmten Fällen 6 Monate später.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Dein Vermieter muss dir die Mieterhöhung nach § 559 BGB in Textform erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn er darin die Erhöhung anhand der entstandenen Kosten berechnet und nach den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a BGB erläutert. § 555c Absatz 3 BGB gilt entsprechend: Bei Modernisierungen nach § 555b Nummer 1 und 2 BGB darf er sich, vor allem für die energetische Qualität von Bauteilen, auf allgemein anerkannte Pauschalwerte stützen.

**Original:** (1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. § 555c Absatz 3 gilt entsprechend.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Die erhöhte Miete schuldest du ab Beginn des 3. Monats nach Zugang der Erklärung. Kommt sie zum Beispiel im März bei dir an, gilt die höhere Miete ab 1. Juni. Diese Frist verlängert sich um 6 Monate, wenn
1. dein Vermieter dir die Modernisierung nicht nach § 555c Absatz 1 und 3 bis 5 BGB angekündigt hat oder
2. die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 Prozent über der angekündigten liegt.

**Original:** (2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn

1. der Vermieter dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht nach den Vorschriften des § 555c Absatz 1 und 3 bis 5 angekündigt hat oder
2. die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Ohne Berechnung anhand der entstandenen Kosten und Erläuterung nach den §§ 559 und 559a BGB ist die Erhöhungserklärung unwirksam.
- Hat dein Vermieter nicht nach § 555c BGB angekündigt oder liegt die Erhöhung mehr als 10 Prozent über der angekündigten, schuldest du die höhere Miete erst 6 Monate später.

## Beispiel: Ankündigung fehlte, Erhöhung kommt später

Maltes Vermieterin lässt das Dach dämmen, ohne die Arbeiten vorher anzukündigen. Am 10. März 2027 bekommt Malte per E-Mail die Mieterhöhungserklärung mit Berechnung und Erläuterung: 50 Euro mehr im Monat. Ohne den Fehler würde er die höhere Miete ab 1. Juni 2027 schulden. Weil die Ankündigung nach § 555c BGB fehlte, verlängert sich die Frist um 6 Monate. Malte muss die 50 Euro erst ab 1. Dezember 2027 zahlen (§ 559b Absatz 2 BGB).

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Ab wann muss ich nach einer Modernisierung mehr Miete zahlen?**  
Ab Beginn des 3. Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung (§ 559b Absatz 2 BGB). Die Frist verlängert sich um 6 Monate, wenn die Modernisierung nicht nach § 555c BGB angekündigt wurde oder die Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.

**Was muss in einer Mieterhöhung nach Modernisierung stehen?**  
Die Erhöhung muss anhand der entstandenen Kosten berechnet und nach den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a BGB erläutert werden. Fehlt das, ist die Erklärung unwirksam (§ 559b Absatz 1 BGB).

## Begriffe

- **Textform**: Eine lesbare Erklärung, die den Absender nennt und dauerhaft gespeichert werden kann, zum Beispiel Brief, E-Mail oder Fax (§ 126b BGB).
- **Zugang**: Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst.
- **Pauschalwerte**: Allgemein anerkannte Standardwerte, etwa zur Dämmwirkung von Bauteilen, die nicht für das einzelne Haus gemessen werden müssen.

## Verweise

- § 559 BGB – Mieterhöhung nach Modernisierung
- § 559a BGB – Anrechnung von Zuschüssen und Darlehen
- § 555c BGB – Modernisierungsankündigung und Pauschalwerte (Absatz 3)
- § 126b BGB – Was Textform bedeutet

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).