# § 562 BGB einfach erklärt: Das Pfandrecht des Vermieters an deinen Sachen

Amtlicher Titel: Umfang des Vermieterpfandrechts  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/562/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 562 BGB hat der Vermieter für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den Sachen, die der Mieter eingebracht hat – nicht aber an unpfändbaren Sachen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Dein Vermieter hat ein Pfandrecht an den Sachen, die du in die Mietwohnung eingebracht hast und die dir gehören. Das Pfandrecht sichert seine Forderungen aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel offene Miete. Es gilt nicht für Sachen, die nicht gepfändet werden dürfen.

**Original:** (1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Für zwei Arten von Forderungen kann dein Vermieter das Pfandrecht nicht geltend machen:
- für künftige Entschädigungsforderungen, also Ansprüche auf Ersatz, etwa Schadensersatz, die erst in Zukunft entstehen,
- für Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr.

**Original:** (2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.

## Darauf kommt es an

- Das Pfandrecht erfasst nur Sachen, die dir gehören und die du in die Mietwohnung eingebracht hast – unpfändbare Sachen sind ausgenommen.
- Für Miete für die Zeit nach dem laufenden und dem folgenden Mietjahr gilt das Pfandrecht nicht.

## Beispiel: Die Briefmarken und das geliehene E-Bike

Tobias schuldet seiner Vermieterin 3 Monatsmieten. In seiner Wohnung stehen seine eigene, wertvolle Briefmarkensammlung und ein E-Bike, das ihm seine Schwester geliehen hat. Das Pfandrecht der Vermieterin aus § 562 BGB kann die Briefmarkensammlung erfassen, denn sie gehört Tobias und er hat sie in die Wohnung gebracht. Das E-Bike erfasst es nicht: Es gehört nicht Tobias, sondern seiner Schwester.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf der Vermieter meine Sachen pfänden, wenn ich Mietschulden habe?**  
Nach § 562 BGB hat dein Vermieter für Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an Sachen, die dir gehören und die du in die Wohnung eingebracht hast. Unpfändbare Sachen sind ausgenommen. Was er konkret tun darf, regeln § 562b BGB und weitere Vorschriften.

## Begriffe

- **Pfandrecht**: Ein Recht, mit dem ein Gläubiger sich aus einer Sache bezahlt machen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt.
- **eingebrachte Sachen**: Sachen, die du bewusst in die Mietwohnung gebracht hast, damit sie dort bleiben – zum Beispiel Möbel.
- **Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen**: Sachen, die ein Gerichtsvollzieher nicht pfänden darf. Welche das sind, steht vor allem in § 811 der Zivilprozessordnung.
- **Mietjahr**: Ein Jahr, gerechnet ab dem Beginn des Mietverhältnisses, nicht unbedingt ein Kalenderjahr.

## Verweise

- § 562a BGB – Wann das Pfandrecht erlischt
- § 562b BGB – Was der Vermieter tun darf, wenn Sachen weggeschafft werden
- § 562c BGB – Wie du das Pfandrecht durch eine Sicherheit abwenden kannst
- § 811 ZPO – Welche Sachen nicht gepfändet werden dürfen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).