# § 562b BGB einfach erklärt: Wann der Vermieter deine Sachen festhalten darf

Amtlicher Titel: Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/562b/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 562b BGB darf der Vermieter das Wegbringen von Sachen unter seinem Pfandrecht selbst verhindern, soweit er widersprechen darf, und sie beim Auszug an sich nehmen; heimlich Entferntes kann er zurückverlangen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Dein Vermieter darf verhindern, dass Sachen weggebracht werden, an denen er ein Pfandrecht hat – auch ohne vorher ein Gericht einzuschalten. Das gilt aber nur, soweit er dem Wegbringen widersprechen darf (siehe § 562a BGB). Ziehst du aus, darf er diese Sachen in seinen Besitz nehmen.

**Original:** (1) Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Wurden die Sachen ohne sein Wissen oder gegen seinen Widerspruch weggebracht, kann er verlangen, dass sie herausgegeben und auf das Grundstück zurückgebracht werden. Bist du schon ausgezogen, kann er verlangen, dass er die Sachen in Besitz bekommt. Sein Pfandrecht erlischt aber 1 Monat, nachdem er vom Wegbringen erfahren hat – es sei denn, er hat seinen Anspruch vorher vor Gericht geltend gemacht.

**Original:** (2) Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück und, wenn der Mieter ausgezogen ist, die Überlassung des Besitzes verlangen. Das Pfandrecht erlischt mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat, wenn er diesen Anspruch nicht vorher gerichtlich geltend gemacht hat.

## Darauf kommt es an

- Wurden Sachen heimlich oder gegen den Widerspruch des Vermieters weggebracht, erlischt sein Pfandrecht 1 Monat nachdem er davon erfahren hat, wenn er nicht vorher gerichtlich vorgeht.
- Selbst eingreifen darf der Vermieter nur, soweit er dem Wegbringen widersprechen darf.

## Beispiel: Der Vermieter erfährt vom Abtransport

Jens schuldet seiner Vermieterin 2.000 Euro Miete. Am 4. Mai lässt er heimlich sein teures Klavier abholen; sonst hat er nichts Wertvolles in der Wohnung. Die Vermieterin erfährt am 10. Mai davon. Nach § 562b Absatz 2 BGB kann sie verlangen, dass das Klavier zurückgebracht wird. Macht sie diesen Anspruch nicht bis zum 10. Juni vor Gericht geltend, erlischt ihr Pfandrecht an dem Klavier.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf der Vermieter beim Auszug meine Möbel behalten?**  
Nach § 562b Absatz 1 BGB darf er beim Auszug Sachen in Besitz nehmen, an denen er ein Pfandrecht hat. In Besitz nehmen heißt: Er darf sie an sich nehmen – sie gehören ihm dadurch nicht. An welchen Sachen das besteht – nur an deinen eigenen und nicht an unpfändbaren –, regelt § 562 BGB.

**Wie lange kann der Vermieter weggebrachte Sachen zurückverlangen?**  
Sein Pfandrecht an heimlich oder gegen seinen Widerspruch weggebrachten Sachen erlischt 1 Monat, nachdem er davon erfahren hat. Das gilt nicht, wenn er seinen Anspruch vorher vor Gericht geltend gemacht hat (§ 562b Absatz 2 BGB).

## Begriffe

- **ohne Anrufen des Gerichts**: Der Vermieter darf selbst handeln und muss nicht erst eine Entscheidung eines Gerichts abwarten. Die Überschrift nennt das Selbsthilferecht.
- **Besitz**: Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache – wer sie hat und darüber verfügen kann, auch wenn sie ihm nicht gehört.
- **gerichtlich geltend machen**: Einen Anspruch vor Gericht bringen, zum Beispiel durch eine Klage.

## Verweise

- § 562 BGB – An welchen Sachen der Vermieter ein Pfandrecht hat
- § 562a BGB – Wann der Vermieter dem Wegbringen widersprechen darf
- § 562c BGB – Wie du das Pfandrecht durch eine Sicherheit abwenden kannst

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).