# § 562c BGB einfach erklärt: Das Pfandrecht des Vermieters mit einer Sicherheit abwenden

Amtlicher Titel: Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/562c/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 562c BGB kann der Mieter das Pfandrecht des Vermieters durch eine Sicherheitsleistung abwenden und jede einzelne Sache freibekommen, indem er Sicherheit in Höhe ihres Wertes leistet.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Du kannst verhindern, dass dein Vermieter sein Pfandrecht geltend macht, indem du ihm eine Sicherheit leistest. Du kannst auch einzelne Sachen aus dem Pfandrecht herauslösen. Dafür leistest du eine Sicherheit in Höhe des Wertes dieser Sache.

**Original:** Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet.

## Darauf kommt es an

- Für eine einzelne Sache reicht eine Sicherheit in Höhe ihres Wertes – auch wenn deine Schulden höher sind.

## Beispiel: Das Klavier vom Pfandrecht befreien

Eva zieht aus und schuldet ihrem Vermieter noch 4.000 Euro Miete. Sie will ihr Klavier mitnehmen, das 2.500 Euro wert ist. Der Vermieter beruft sich auf sein Pfandrecht. Nach § 562c BGB kann Eva das Klavier vom Pfandrecht befreien, indem sie eine Sicherheit in Höhe seines Wertes leistet – also 2.500 Euro, nicht die vollen 4.000 Euro.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie kann ich verhindern, dass der Vermieter meine Sachen behält?**  
Nach § 562c BGB kannst du eine Sicherheit leisten. Für jede einzelne Sache genügt eine Sicherheit in Höhe ihres Wertes; dann ist diese Sache vom Pfandrecht befreit.

## Begriffe

- **Sicherheitsleistung**: Etwas, das du als Absicherung stellst, zum Beispiel Geld. Welche Arten von Sicherheit möglich sind, regelt § 232 BGB.
- **Geltendmachung des Pfandrechts**: Der Vermieter beruft sich auf sein Pfandrecht und will sich aus der Sache bezahlt machen.

## Verweise

- § 562 BGB – An welchen Sachen der Vermieter ein Pfandrecht hat
- § 232 BGB – Wie man eine Sicherheit leisten kann

---
Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).