# § 562d BGB einfach erklärt: Wenn ein anderer Gläubiger Sachen des Mieters pfändet

Amtlicher Titel: Pfändung durch Dritte  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/562d/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 562d BGB kann der Vermieter sein Pfandrecht gegenüber einem anderen Gläubiger, der eine Sache des Mieters pfändet, nicht wegen Miete für eine Zeit geltend machen, die mehr als 1 Jahr vor der Pfändung liegt.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Pfändet ein anderer Gläubiger von dir eine Sache, an der dein Vermieter ein Pfandrecht hat, gilt eine Grenze: Gegenüber diesem Gläubiger kann dein Vermieter sein Pfandrecht nicht für Miete geltend machen, die vor dem letzten Jahr vor der Pfändung liegt. Für ältere Mietschulden hilft ihm das Pfandrecht gegenüber diesem Gläubiger also nicht.

**Original:** Wird eine Sache, die dem Pfandrecht des Vermieters unterliegt, für einen anderen Gläubiger gepfändet, so kann diesem gegenüber das Pfandrecht nicht wegen der Miete für eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Pfändung geltend gemacht werden.

## Beispiel: Gerichtsvollzieher pfändet den Fernseher

Ein Versandhändler lässt am 1. Oktober 2026 den teuren Fernseher von Mieter Rafael pfänden. Rafael schuldet auch seinem Vermieter Miete: für März 2025 und für August 2026. Gegenüber dem Versandhändler kann sich der Vermieter nach § 562d BGB nur wegen der Miete ab Oktober 2025 auf sein Pfandrecht am Fernseher berufen – also wegen der Miete für August 2026, nicht wegen der für März 2025.

_Ausgedachter Fall._

## Begriffe

- **pfänden**: Eine Sache wird auf Antrag eines Gläubigers beschlagnahmt, meist durch den Gerichtsvollzieher, damit der Gläubiger aus ihr Geld bekommt.

## Verweise

- § 562 BGB – An welchen Sachen der Vermieter ein Pfandrecht hat

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).