# § 563a BGB einfach erklärt: Wenn einer von mehreren Mietern stirbt

Amtlicher Titel: Fortsetzung mit überlebenden Mietern  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/563a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 563a BGB läuft ein gemeinsamer Mietvertrag von Ehegatten, Angehörigen oder Lebensgefährten mit den Überlebenden weiter, wenn einer stirbt; sie können binnen 1 Monat außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Habt ihr die Wohnung zu mehreren gemietet und gehört ihr zu den Personen aus § 563 BGB – etwa Eheleute, Lebenspartner, Kinder, andere Familienangehörige oder Menschen mit einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt –, gilt: Stirbt einer von euch, läuft der Mietvertrag mit den überlebenden Mietern weiter.

**Original:** (1) Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Als überlebender Mieter kannst du den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Dafür hast du 1 Monat Zeit, nachdem du vom Tod des anderen Mieters erfahren hast.

**Original:** (2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zum Nachteil der Mieter von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (3) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil der Mieter ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Die überlebenden Mieter können nur innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

## Beispiel: Ehepaar mit gemeinsamem Mietvertrag

Gisela und Horst haben ihre Wohnung in Bremen gemeinsam gemietet. Horst stirbt am 12. März, Gisela ist dabei. Der Mietvertrag läuft nach § 563a BGB mit Gisela allein weiter. Die Wohnung ist ihr nun zu groß. Sie kann bis zum 12. April außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Kommt ihre Kündigung bis zum 3. Werktag im April an, endet der Mietvertrag Ende Juni (§ 573d BGB).

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn mein Ehepartner stirbt und wir beide Mieter sind?**  
Nach § 563a Absatz 1 BGB läuft der Mietvertrag mit dir als überlebendem Mieter weiter.

**Kann ich nach dem Tod meines Partners früher aus dem Mietvertrag raus?**  
Wart ihr beide Mieter, kannst du nach § 563a Absatz 2 BGB innerhalb von 1 Monat, nachdem du vom Tod erfahren hast, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Diese Frist steht in § 573d BGB.

## Begriffe

- **Personen im Sinne des § 563**: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, andere Familienangehörige und Menschen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.
- **außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen**: Kündigen aus einem besonderen Anlass mit der Frist aus § 573d Absatz 2 BGB: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.

## Verweise

- § 563 BGB – Welche Personen gemeint sind und was gilt, wenn nur der Verstorbene Mieter war
- § 563b BGB – Wer für alte Schulden aus dem Mietvertrag haftet
- § 573d BGB – Welche gesetzliche Frist bei dieser Kündigung gilt

---
Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).