# § 565 BGB einfach erklärt: Wohnung über einen gewerblichen Zwischenvermieter

Amtlicher Titel: Gewerbliche Weitervermietung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/565/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 565 BGB tritt der Eigentümer in den Mietvertrag des Wohnungsmieters ein, wenn sein Vertrag mit einem gewerblichen Zwischenvermieter endet; der Mietvertrag läuft also weiter.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Manchmal mietet jemand Wohnungen, um sie gewerblich an andere zum Wohnen weiterzuvermieten – und der Mietvertrag mit dem Eigentümer sieht das so vor. Du hast dann deinen Mietvertrag mit diesem Zwischenvermieter. Endet der Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Zwischenvermieter, tritt der Eigentümer in deinen Mietvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten. Schließt der Eigentümer danach wieder einen Vertrag mit einem neuen gewerblichen Zwischenvermieter, tritt dieser an Stelle des bisherigen Vertragspartners in deinen Mietvertrag ein.

**Original:** (1) Soll der Mieter nach dem Mietvertrag den gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weitervermieten, so tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. Schließt der Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung ab, so tritt der Mieter anstelle der bisherigen Vertragspartei in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit dem Dritten ein.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Die §§ 566a bis 566e BGB gelten entsprechend. Sie regeln zum Beispiel, was mit deiner Kaution passiert und welche Mietzahlungen an den bisherigen Vermieter gegenüber dem neuen wirksam sind.

**Original:** (2) Die §§ 566a bis 566e gelten entsprechend.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (3) Eine zum Nachteil des Dritten abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Endet der Vertrag des gewerblichen Zwischenvermieters, läuft dein Mietvertrag mit dem Eigentümer weiter.
- Für die Kaution und für Mietzahlungen gelten die §§ 566a bis 566e BGB entsprechend.

## Beispiel: Die Zwischenvermieterin gibt auf

Die Wohnwerk GmbH mietet von Herrn Lang ein Haus, um die Wohnungen gewerblich weiterzuvermieten. Sina hat ihren Mietvertrag mit der Wohnwerk GmbH. Ende 2026 endet der Vertrag zwischen Herrn Lang und der Wohnwerk GmbH. Nach § 565 BGB tritt Herr Lang in Sinas Mietvertrag ein. Sina muss nicht ausziehen, ihr Vertrag läuft mit Herrn Lang als neuem Vermieter weiter.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Was passiert mit meinem Mietvertrag, wenn der Zwischenvermieter seinen Vertrag mit dem Eigentümer verliert?**  
Nach § 565 Absatz 1 BGB tritt der Eigentümer in deinen Mietvertrag ein, wenn die Wohnung nach seinem Vertrag gewerblich zu Wohnzwecken weitervermietet werden sollte. Dein Mietvertrag läuft dann mit ihm weiter.

## Begriffe

- **gewerblich weitervermieten**: Wohnungen anmieten und an andere weitervermieten, um damit Geld zu verdienen.
- **Dritter**: Hier: du als Mieter, der die Wohnung vom Zwischenvermieter gemietet hat.

## Verweise

- § 566a BGB – Was mit der Kaution passiert
- § 566c BGB – Welche Mietzahlungen an den bisherigen Vermieter wirksam bleiben
- § 566e BGB – Mitteilung über den Wechsel durch den bisherigen Vermieter

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).