# § 566a BGB einfach erklärt: Was mit der Kaution passiert, wenn die Wohnung verkauft wird

Amtlicher Titel: Mietsicherheit  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/566a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 566a BGB übernimmt der Käufer einer vermieteten Wohnung die Rechte und Pflichten aus der Kaution; bekommt der Mieter sie am Ende nicht von ihm zurück, muss der alte Vermieter zahlen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Hast du deinem Vermieter eine Sicherheit gegeben, zum Beispiel eine Kaution, und wird die Wohnung verkauft, tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus dieser Sicherheit ein. Er muss dir die Kaution also am Ende des Mietverhältnisses zurückgeben, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Gesetz macht das nicht davon abhängig, ob der alte Vermieter ihm die Kaution weitergegeben hat. Bekommst du die Kaution beim Ende des Mietverhältnisses vom neuen Eigentümer nicht zurück, muss dein bisheriger Vermieter sie weiterhin zurückzahlen.

**Original:** Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.

## Darauf kommt es an

- Der neue Eigentümer muss die Kaution zurückgeben, auch wenn er sie vom bisherigen Vermieter nicht bekommen hat.
- Bekommst du die Kaution vom neuen Eigentümer nicht, bleibt dein bisheriger Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet.

## Beispiel: Der neue Eigentümer hat die Kaution nie bekommen

Jana hat 2020 ihrem Vermieter 2.100 Euro Kaution gezahlt. 2024 kauft Herr Albers das Haus. Als Jana 2026 auszieht, verlangt sie die Kaution zurück. Herr Albers sagt, der alte Vermieter habe ihm das Geld nie gegeben. Nach § 566a BGB ist er trotzdem in die Pflichten aus der Kaution eingetreten. Jana kann sich an ihn halten. Bekommt sie das Geld von ihm nicht, muss der alte Vermieter es ihr zurückzahlen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wer zahlt die Kaution zurück, wenn das Haus verkauft wurde?**  
Nach § 566a BGB der neue Eigentümer, denn er tritt in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein. Bekommst du sie von ihm nicht, muss dein bisheriger Vermieter sie zurückzahlen.

**Muss der neue Vermieter die Kaution zurückzahlen, wenn er sie nie bekommen hat?**  
Ja. § 566a BGB macht seine Pflicht nicht davon abhängig, ob der bisherige Vermieter ihm die Kaution übergeben hat. Er tritt in die Rechte und Pflichten aus der Sicherheit ein.

## Begriffe

- **Sicherheit**: Geld oder eine andere Absicherung, die du dem Vermieter für deine Pflichten aus dem Mietvertrag gibst – meist „Kaution“ genannt.
- **Erwerber**: Der neue Eigentümer, der die Wohnung gekauft oder sonst bekommen hat.
- **Rückgewähr**: Rückgabe, hier: Rückzahlung der Kaution.

## Verweise

- § 551 BGB – Wie hoch die Kaution sein darf und wie sie angelegt wird
- § 566 BGB – Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).