# § 566b BGB einfach erklärt: Wenn der Verkäufer künftige Mieten schon verwendet hat

Amtlicher Titel: Vorausverfügung über die Miete  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/566b/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 566b BGB muss der Käufer einer vermieteten Wohnung Verfügungen des Verkäufers über künftige Mieten nur für den Monat des Eigentumswechsels gelten lassen, nach dem 15. auch für den Folgemonat – außer er kennt sie.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Hat der bisherige Vermieter schon vor dem Eigentumswechsel über Mieten verfügt, die eigentlich dir als neuem Eigentümer zustehen – zum Beispiel, indem er sie an seine Bank abgetreten hat –, gilt: Die Verfügung ist wirksam für die Miete des Kalendermonats, in dem das Eigentum auf dich übergeht. Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, ist sie auch für die Miete des folgenden Kalendermonats wirksam.

**Original:** (1) Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat bezieht. Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, so ist die Verfügung auch wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Für Mieten aus späterer Zeit musst du die Verfügung nur gegen dich gelten lassen, wenn du sie zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels kennst.

**Original:** (2) Eine Verfügung über die Miete für eine spätere Zeit muss der Erwerber gegen sich gelten lassen, wenn er sie zur Zeit des Übergangs des Eigentums kennt.

## Darauf kommt es an

- Wusstest du beim Eigentumswechsel von der Verfügung über spätere Mieten, musst du sie auch für diese Zeit gegen dich gelten lassen.

## Beispiel: Mieten an die Bank abgetreten

Herr Krause hat die Mieten aus seiner vermieteten Wohnung für die nächsten 2 Jahre an seine Bank abgetreten. Dann verkauft er die Wohnung an Nina, die davon nichts weiß. Am 20. Mai wird Nina im Grundbuch eingetragen. Nach § 566b BGB stehen die Mieten für Mai und – weil das Eigentum nach dem 15. übergeht – auch für Juni der Bank zu. Ab Juli stehen die Mieten Nina zu.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Bekomme ich als Käufer die Miete, wenn der Verkäufer sie an seine Bank abgetreten hat?**  
Nach § 566b BGB musst du die Abtretung nur für den Monat des Eigentumswechsels gelten lassen, bei einem Wechsel nach dem 15. auch für den Folgemonat. Für spätere Monate gilt sie dir gegenüber nur, wenn du beim Eigentumswechsel von ihr wusstest.

## Begriffe

- **Verfügung über die Miete**: Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf die Miete direkt ändert, zum Beispiel eine Abtretung an eine Bank oder eine Verpfändung.
- **Übergang des Eigentums**: Der Zeitpunkt, an dem der Käufer Eigentümer wird – bei Wohnungen und Grundstücken mit der Eintragung im Grundbuch.

## Verweise

- § 566 BGB – Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein
- § 566c BGB – Welche Vereinbarungen zwischen Mieter und bisherigem Vermieter wirksam bleiben

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).