# § 567 BGB einfach erklärt: Wenn der Vermieter einem Dritten Rechte an der Wohnung gibt

Amtlicher Titel: Belastung des Wohnraums durch den Vermieter  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/567/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 567 BGB gelten die Regeln zum Verkauf (§§ 566 bis 566e) entsprechend, wenn der Vermieter einem Dritten ein Recht an der vermieteten Wohnung einräumt, das dem Mieter die Nutzung entzieht.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Räumt dein Vermieter einem Dritten ein Recht an deiner Wohnung ein, nachdem du sie bekommen hast, gilt:
- Nimmt dir die Ausübung dieses Rechts die Nutzung der Wohnung, wie sie im Mietvertrag vereinbart ist, gelten die §§ 566 bis 566e BGB entsprechend. Der Dritte tritt also ähnlich wie ein Käufer in deinen Mietvertrag ein.
- Schränkt die Ausübung des Rechts deine vertragsgemäße Nutzung nur ein, muss der Dritte die Ausübung unterlassen, soweit sie deine Nutzung beeinträchtigen würde.

**Original:** Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter mit dem Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird. Wird der Mieter durch die Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt, so ist der Dritte dem Mieter gegenüber verpflichtet, die Ausübung zu unterlassen, soweit sie den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen würde.

## Darauf kommt es an

- Nimmt das Recht eines Dritten dir die vertragsgemäße Nutzung, tritt der Dritte entsprechend § 566 BGB in deinen Mietvertrag ein; schränkt es sie nur ein, muss er die Ausübung insoweit unterlassen.

## Beispiel: Nießbrauch für die Tochter

Frau Neumann vermietet seit 2021 eine Wohnung an Timo. 2026 räumt sie ihrer Tochter einen Nießbrauch an der Wohnung ein. Damit darf die Tochter die Wohnung nutzen und die Mieteinnahmen bekommen. Würde sie dieses Recht voll ausüben, könnte Timo die Wohnung nicht mehr nutzen. Nach § 567 BGB gelten deshalb die Regeln aus § 566 BGB entsprechend: Die Tochter tritt in Timos Mietvertrag ein, und Timo darf bleiben.

_Ausgedachter Fall._

## Begriffe

- **belasten**: Einem anderen ein Recht an einem Grundstück oder einer Wohnung einräumen, zum Beispiel einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht.
- **vertragsgemäßer Gebrauch**: Die Nutzung, die nach eurem Mietvertrag vorgesehen ist – bei einer Wohnung zum Beispiel das Wohnen.
- **Nießbrauch**: Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieten, zu behalten (§ 1030 BGB).

## Verweise

- § 566 BGB – Ein neuer Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein
- § 567a BGB – Was gilt, wenn das Recht schon vor dem Einzug eingeräumt wurde
- § 1030 BGB – Was ein Nießbrauch ist

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).