# § 570 BGB einfach erklärt: Kein Behalten der Wohnung als Druckmittel

Amtlicher Titel: Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/570/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 570 BGB darf der Mieter die Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietvertrags nicht verweigern, um eigene Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen, etwa die Rückzahlung der Kaution.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Endet dein Mietvertrag, musst du die Wohnung zurückgeben (§ 546 BGB). Du darfst die Rückgabe nicht davon abhängig machen, dass dein Vermieter dir vorher etwas zahlt oder leistet, was er dir schuldet. Ein solches Zurückbehaltungsrecht hast du gegenüber dem Anspruch auf Rückgabe nicht.

**Original:** Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.

## Darauf kommt es an

- Du darfst die Rückgabe der Wohnung nicht verweigern, bis dein Vermieter dir Geld zahlt, das er dir schuldet.

## Beispiel: Schlüssel erst gegen Geld?

Melanie zieht Ende Juni aus. Ihr Vermieter schuldet ihr nach ihrer Ansicht noch 400 Euro für eine Reparatur, die sie bezahlt hat. Sie will die Schlüssel erst abgeben, wenn er die 400 Euro überweist. Nach § 570 BGB darf sie die Rückgabe der Wohnung aber nicht zurückhalten, um ihre Forderung durchzusetzen. Sie muss die Wohnung zurückgeben; ihre Forderung kann sie unabhängig davon geltend machen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf ich die Schlüssel behalten, bis der Vermieter die Kaution zurückzahlt?**  
Nein. Nach § 570 BGB hast du gegen den Anspruch deines Vermieters auf Rückgabe der Wohnung kein Zurückbehaltungsrecht. Du musst die Wohnung am Ende des Mietvertrags zurückgeben, auch wenn er dir noch etwas schuldet.

## Begriffe

- **Zurückbehaltungsrecht**: Das Recht, eine eigene Leistung zu verweigern, bis der andere seine Gegenleistung erbringt (§ 273 BGB).
- **Rückgabeanspruch**: Das Recht des Vermieters, die Mietsache nach dem Ende des Mietvertrags zurückzubekommen (§ 546 BGB).

## Verweise

- § 546 BGB – Pflicht des Mieters, die Mietsache nach Vertragsende zurückzugeben
- § 273 BGB – Was ein Zurückbehaltungsrecht ist

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).