# § 572 BGB einfach erklärt: Kein Rücktritt und keine Ende-Klausel gegen den Mieter

Amtlicher Titel: Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/572/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 572 BGB kann sich ein Vermieter nach Übergabe der Wohnung nicht auf ein vereinbartes Rücktrittsrecht berufen und auch nicht auf eine Bedingung, mit der der Mietvertrag zum Nachteil des Mieters enden soll.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Manchmal steht im Mietvertrag, dass dein Vermieter vom Vertrag zurücktreten darf. Ein Rücktritt heißt: Er löst sich vom Vertrag, und der Vertrag wird rückgängig gemacht. Auf eine solche Vereinbarung kann sich dein Vermieter nicht berufen, sobald er dir den Wohnraum überlassen hat – also sobald du ihn bekommen hast.

**Original:** (1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Manchmal steht im Mietvertrag, dass er endet, sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt. Das nennt man eine auflösende Bedingung. Auf eine solche Vereinbarung kann sich dein Vermieter ebenfalls nicht berufen, wenn sie zu deinem Nachteil ist.

**Original:** (2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.

## Darauf kommt es an

- Ein vereinbartes Rücktrittsrecht des Vermieters zählt nicht mehr, sobald du den Wohnraum bekommen hast.
- Eine Klausel, nach der der Mietvertrag bei einem bestimmten Ereignis zu deinem Nachteil endet, kann dein Vermieter nicht gegen dich verwenden.

## Beispiel: Der Sohn kommt zurück

Sofia mietet eine Wohnung von Herrn Brandt. Im Vertrag steht: „Der Mietvertrag endet, sobald mein Sohn aus dem Ausland zurückkehrt.“ Zwei Jahre später kommt der Sohn zurück. Herr Brandt meint, der Mietvertrag sei damit beendet. Nach § 572 Absatz 2 BGB kann er sich auf diese Klausel aber nicht berufen, denn sie wirkt zu Sofias Nachteil. Der Mietvertrag endet also nicht durch die Rückkehr des Sohnes. Ob Herr Brandt kündigen darf, richtet sich nach den Kündigungsregeln, etwa § 573 BGB.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf mein Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten?**  
Wenn ihr ein Rücktrittsrecht vereinbart habt, kann er sich darauf nicht mehr berufen, sobald er dir den Wohnraum überlassen hat (§ 572 Absatz 1 BGB). Für die Zeit vor der Überlassung regelt § 572 BGB nichts.

**Ist eine Klausel gültig, nach der mein Mietvertrag bei einem bestimmten Ereignis endet?**  
Dein Vermieter kann sich auf eine solche Klausel nicht berufen, wenn sie zu deinem Nachteil ist (§ 572 Absatz 2 BGB).

## Begriffe

- **Rücktritt**: Eine Erklärung, mit der sich jemand vom Vertrag löst, sodass der Vertrag rückgängig gemacht wird.
- **auflösende Bedingung**: Eine Vereinbarung, nach der ein Vertrag von selbst endet, wenn ein bestimmtes, unsicheres Ereignis eintritt.
- **Überlassung**: Der Zeitpunkt, an dem du den Wohnraum tatsächlich bekommst – meist mit der Schlüsselübergabe.

## Verweise

- § 573 BGB – Wann der Vermieter ordentlich kündigen darf
- § 575 BGB – Wann ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen werden kann

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).