# § 573a BGB einfach erklärt: Kündigung ohne Grund im Haus mit höchstens 2 Wohnungen

Amtlicher Titel: Erleichterte Kündigung des Vermieters  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/573a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 573a BGB darf ein Vermieter, der selbst im Haus mit höchstens 2 Wohnungen wohnt, auch ohne berechtigtes Interesse kündigen; die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Du wohnst in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, und dein Vermieter wohnt selbst in diesem Gebäude? Dann darf er dir auch kündigen, ohne ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB zu haben. Er braucht also keinen Grund wie Eigenbedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall aber um 3 Monate.

**Original:** (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Dasselbe gilt, wenn du Wohnraum in der Wohnung gemietet hast, in der dein Vermieter selbst wohnt – zum Beispiel ein Zimmer. Ausnahme: Der Wohnraum ist nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB vom Kündigungsschutz ausgenommen. Das betrifft Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss und den du nicht dauerhaft mit deiner Familie oder mit Menschen nutzt, mit denen du auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führst. Für solchen Wohnraum gilt § 573a BGB nicht; die Kündigungsfrist steht dann in § 573c Absatz 3 BGB.

**Original:** (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Im Kündigungsschreiben muss dein Vermieter angeben, dass er die Kündigung auf Absatz 1 oder Absatz 2 stützt.

**Original:** (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Die Kündigungsfrist ist in diesem Fall 3 Monate länger als die normale Frist.
- Im Kündigungsschreiben muss stehen, dass die Kündigung auf diese erleichterte Kündigung gestützt wird.
- Die Regel gilt nur, wenn der Vermieter selbst im Gebäude mit höchstens 2 Wohnungen oder in derselben Wohnung wohnt.

## Beispiel: Kündigung im Zweifamilienhaus

Frau Petersen wohnt im Obergeschoss ihres Zweifamilienhauses. Malte mietet seit 2 Jahren die Wohnung im Erdgeschoss. Frau Petersen kündigt ihm, ohne einen Grund zu nennen. Im Schreiben steht, dass sie sich auf § 573a Absatz 1 BGB stützt. Die Kündigung kommt am Montag, 2. Februar 2026, bei Malte an. Nach der normalen Frist aus § 573c BGB würde der Mietvertrag am 30. April 2026 enden. Wegen § 573a BGB kommen 3 Monate dazu: Der Mietvertrag endet am 31. Juli 2026.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann mein Vermieter ohne Grund kündigen, wenn er im selben Haus wohnt?**  
Ja, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat und er selbst darin wohnt (§ 573a Absatz 1 BGB). Die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate, und im Kündigungsschreiben muss stehen, dass er sich auf diese Regel stützt.

**Welche Kündigungsfrist gilt im Zweifamilienhaus mit Vermieter?**  
Kündigt der Vermieter ohne berechtigtes Interesse nach § 573a BGB, gilt die normale Kündigungsfrist aus § 573c BGB plus 3 Monate.

**Kann mir mein Vermieter mein Zimmer in seiner Wohnung ohne Grund kündigen?**  
Ja, nach § 573a Absatz 2 BGB gilt die erleichterte Kündigung auch für Wohnraum in der Wohnung, in der der Vermieter selbst wohnt, mit 3 Monaten längerer Frist. Ist der Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB vom Mieterschutz ausgenommen, gelten andere Regeln.

## Begriffe

- **berechtigtes Interesse**: Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf.
- **Mieterschutz**: Regeln, die Mieter vor Kündigungen und Mieterhöhungen schützen. Für manche Arten von Wohnraum gelten wichtige Teile davon nach § 549 BGB nicht.

## Verweise

- § 573 BGB – Kündigung mit berechtigtem Interesse, etwa Eigenbedarf
- § 573c BGB – Die normalen Kündigungsfristen, zu denen die 3 Monate hinzukommen
- § 549 BGB – Wohnraum, der vom Mieterschutz ausgenommen ist
- § 574 BGB – Widerspruch gegen die Kündigung bei besonderer Härte
- § 568 BGB – Die Kündigung muss schriftlich sein

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).