# § 573b BGB einfach erklärt: Wann der Vermieter nur Keller oder Dachboden kündigen darf

Amtlicher Titel: Teilkündigung des Vermieters  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/573b/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 573b BGB darf ein Vermieter Nebenräume wie Keller oder Dachboden einzeln und ohne berechtigtes Interesse kündigen, wenn er dort neuen Mietwohnraum schaffen oder Wohnungen damit ausstatten will.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Dein Vermieter darf Nebenräume, die nicht zum Wohnen bestimmt sind, oder Teile des Grundstücks kündigen, ohne ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB zu haben. Nebenräume sind zum Beispiel ein Keller oder ein Dachboden, ein Grundstücksteil etwa ein Stück Garten. Dafür muss er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränken. Deine Wohnung selbst bleibt also gemietet. Außerdem muss er die Räume oder Grundstücksteile für einen dieser Zwecke nutzen wollen:
1. um Wohnraum zu schaffen, den er vermieten will, oder
2. um den neu geschaffenen und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten.

**Original:** (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,

1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder
2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Kündigt dein Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats, wirkt die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Kündigt dein Vermieter zum Beispiel am 3. Werktag im März, endet der Mietvertrag über den Nebenraum am 31. Mai.

**Original:** (2) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Beginnen die Bauarbeiten später als geplant, kannst du verlangen, dass das Mietverhältnis um einen entsprechenden Zeitraum verlängert wird.

**Original:** (3) Verzögert sich der Beginn der Bauarbeiten, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Du kannst verlangen, dass die Miete angemessen gesenkt wird. Was angemessen ist, legt das Gesetz nicht fest; im Streit entscheiden die Gerichte.

**Original:** (4) Der Mieter kann eine angemessene Senkung der Miete verlangen.

### Absatz 5

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Die Teilkündigung ohne berechtigtes Interesse ist nur erlaubt, wenn der Vermieter neuen Wohnraum zum Vermieten schaffen oder Wohnraum mit Nebenräumen ausstatten will.
- Du kannst nach einer solchen Teilkündigung eine angemessene Senkung der Miete verlangen.
- Verzögert sich der Baubeginn, kannst du eine entsprechende Verlängerung verlangen.

## Beispiel: Der Dachboden wird zur Wohnung

Hanna hat eine Wohnung samt Dachbodenabteil gemietet. Ihr Vermieter will den Dachboden zu einer neuen Wohnung ausbauen und diese vermieten. Er kündigt nur das Dachbodenabteil und plant den Baubeginn für Juni. Die Kündigung kommt am Montag, 2. März 2026, bei Hanna an. Das Abteil muss sie damit zum 31. Mai 2026 abgeben, ihre Wohnung behält sie. Hanna kann verlangen, dass die Miete angemessen sinkt. Beginnen die Bauarbeiten erst im September, kann sie verlangen, dass sie das Abteil entsprechend länger nutzen darf.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf mein Vermieter mir den Keller kündigen?**  
§ 573b BGB erlaubt das ohne berechtigtes Interesse, wenn er nur den Keller kündigt und ihn nutzen will, um Wohnraum zum Vermieten zu schaffen oder neuen und vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen auszustatten. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats erfolgen.

**Muss ich weniger Miete zahlen, wenn mir der Dachboden gekündigt wird?**  
Du kannst nach § 573b Absatz 4 BGB eine angemessene Senkung der Miete verlangen. Wie hoch sie ausfällt, legt das Gesetz nicht fest.

## Begriffe

- **Nebenräume**: Räume, die zur Wohnung gehören, aber nicht zum Wohnen bestimmt sind – zum Beispiel ein Keller oder ein Dachboden.
- **Teilkündigung**: Eine Kündigung, die nur einen Teil der Mietsache betrifft, etwa einen Keller, während der Rest gemietet bleibt.
- **berechtigtes Interesse**: Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf.

## Verweise

- § 573 BGB – Kündigung mit berechtigtem Interesse
- § 568 BGB – Die Kündigung muss schriftlich sein
- § 549 BGB – Wohnraum, für den besondere Regeln gelten

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).