# § 573c BGB einfach erklärt: Welche Kündigungsfristen für Mietwohnungen gelten

Amtlicher Titel: Fristen der ordentlichen Kündigung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/573c/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 573c BGB ist eine Kündigung der Mietwohnung spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats möglich; für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5 und nach 8 Jahren um je 3 Monate.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Eine Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats möglich. Kündigst du zum Beispiel bis zum 3. Werktag im März, endet der Mietvertrag am 31. Mai. Wann eine Kündigung wirksam wird, steht nicht hier, sondern in § 130 BGB: Danach kommt es darauf an, wann sie beim anderen ankommt. Diese Frist gilt für dich und für deinen Vermieter. Für deinen Vermieter verlängert sie sich aber: Sind seit der Überlassung der Wohnung 5 Jahre vergangen, kommen 3 Monate hinzu. Nach 8 Jahren kommen noch einmal 3 Monate hinzu. Deine Frist als Mieter bleibt gleich, egal wie lange du schon dort wohnst.

**Original:** (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Ist die Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet, könnt ihr eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren.

**Original:** (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Für Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB ist eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ende desselben Monats möglich. Gemeint ist Wohnraum, der Teil der Wohnung ist, in der dein Vermieter selbst wohnt, und den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss. Das gilt nicht, wenn du den Wohnraum dauerhaft mit deiner Familie nutzen darfst oder mit Menschen, mit denen du auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führst.

**Original:** (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von Absatz 1 oder Absatz 3 abweichen, sind unwirksam. Eine längere Kündigungsfrist für dich als Mieter könnt ihr also nicht wirksam vereinbaren.

**Original:** (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Wer spätestens am 3. Werktag eines Monats kündigt, beendet den Mietvertrag mit Ablauf des übernächsten Monats.
- Nur die Frist für den Vermieter wird länger: nach 5 Jahren seit der Überlassung der Wohnung um 3 Monate, nach 8 Jahren um weitere 3 Monate.
- Eine Vereinbarung, die die Fristen aus Absatz 1 oder 3 zu deinem Nachteil ändert, ist unwirksam.

## Beispiel: Kündigung Anfang März

Konstantin will seine Mietwohnung kündigen. Sein Kündigungsschreiben kommt am Dienstag, 3. März 2026, bei seiner Vermieterin an. Das ist der 2. Werktag im März. Der Mietvertrag endet deshalb am 31. Mai 2026. Wäre das Schreiben erst am Donnerstag, 5. März, angekommen, wäre der 3. Werktag schon vorbei gewesen. Dann hätte der Mietvertrag erst am 30. Juni 2026 geendet.

_Ausgedachter Fall._

## So sehen es die Gerichte

Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden: Mieter und Vermieter dürfen das Recht zur ordentlichen Kündigung für eine begrenzte Zeit gegenseitig ausschließen. In einem vorgedruckten Mietvertrag geht das nach einem Urteil von 2005 höchstens für 4 Jahre.

## Häufige Fragen

**Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?**  
Nach § 573c Absatz 1 BGB kannst du spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen – das sind knapp 3 Monate. Für dich als Mieter gilt das unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst.

**Wie lange ist die Kündigungsfrist für den Vermieter?**  
Zunächst genauso lang wie für dich. Sind seit der Überlassung der Wohnung 5 Jahre vergangen, verlängert sie sich um 3 Monate, nach 8 Jahren um weitere 3 Monate (§ 573c Absatz 1 BGB).

**Gilt eine längere Kündigungsfrist im Mietvertrag?**  
Nicht, wenn sie dich als Mieter benachteiligt: Nach § 573c Absatz 4 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, die zu deinem Nachteil von den Fristen in Absatz 1 oder 3 abweicht. Zu einem befristeten Kündigungsverzicht siehe den Hinweis zur Rechtsprechung.

## Begriffe

- **Überlassung**: Der Zeitpunkt, an dem du die Wohnung tatsächlich bekommen hast – meist die Schlüsselübergabe, nicht unbedingt der Tag der Vertragsunterschrift.
- **übernächster Monat**: Der zweite Monat nach dem Monat, in dem gekündigt wird – bei einer Kündigung im März also der Mai.
- **vorübergehender Gebrauch**: Eine Vermietung, die von Anfang an nur für kurze Zeit gedacht ist, zum Beispiel eine Ferienwohnung.

## Verweise

- § 130 BGB – Eine Erklärung wird wirksam, wenn sie beim Empfänger ankommt
- § 549 BGB – Welcher Wohnraum mit Absatz 3 gemeint ist
- § 568 BGB – Die Kündigung muss schriftlich sein
- § 573 BGB – Wann der Vermieter überhaupt kündigen darf
- § 573a BGB – Bei der erleichterten Kündigung verlängert sich die Frist um 3 Monate

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).