# § 574 BGB einfach erklärt: Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte

Amtlicher Titel: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/574/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 574 BGB kann ein Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietvertrags verlangen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Du kannst der Kündigung deines Vermieters widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis weiterläuft. Dafür muss das Ende des Mietverhältnisses eine Härte bedeuten – für dich, deine Familie oder einen anderen Angehörigen deines Haushalts. Außerdem muss die Härte so schwer wiegen, dass sie auch mit Blick auf die berechtigten Interessen deines Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Es wird also abgewogen. Das Widerspruchsrecht gibt es nicht, wenn ein Grund vorliegt, der deinen Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

**Original:** (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Eine Härte liegt auch vor, wenn du keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden kannst. Was sonst als Härte zählt, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden die Gerichte.

**Original:** (2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Bei der Abwägung zählen auf der Seite deines Vermieters nur die Gründe, die er im Kündigungsschreiben nach § 573 Absatz 3 BGB angegeben hat. Andere Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind.

**Original:** (3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, kannst du nicht nach § 574 BGB widersprechen.
- Für den Vermieter zählen bei der Abwägung nur die Gründe aus dem Kündigungsschreiben, außer nachträglich entstandene.
- Form und Frist des Widerspruchs regelt § 574b BGB.

## Beispiel: Nachgeschobener Grund zählt nicht

Frau Lorenz kündigt ihrer Mieterin Aylin wegen Eigenbedarfs für ihren Sohn und nennt das im Kündigungsschreiben. Aylin widerspricht: Sie findet trotz langer Suche keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen. Das ist nach § 574 Absatz 2 BGB eine Härte. Vor Gericht bringt Frau Lorenz zusätzlich vor, sie wolle das Haus ohnehin bald verkaufen. Diesen Plan hatte sie schon bei der Kündigung, ihn aber nicht ins Schreiben aufgenommen. Bei der Abwägung zählt auf ihrer Seite deshalb nur der Eigenbedarf (§ 574 Absatz 3 BGB). Wie die Abwägung ausgeht, entscheidet im Streit das Gericht.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann ich einer Kündigung wegen Eigenbedarf widersprechen?**  
Ja, nach § 574 BGB, wenn das Ende des Mietverhältnisses für dich, deine Familie oder einen anderen Angehörigen deines Haushalts eine Härte wäre, die auch mit Blick auf die berechtigten Interessen deines Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Wie und bis wann du widersprechen musst, steht in § 574b BGB.

**Was gilt als Härtefall bei einer Kündigung?**  
§ 574 Absatz 2 BGB nennt ein Beispiel: Du kannst keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden. Was sonst eine Härte ist, legt das Gesetz nicht fest; im Streit entscheiden die Gerichte.

**Kann ich auch einer fristlosen Kündigung widersprechen?**  
Nicht mit dem Härte-Widerspruch: Liegt ein Grund vor, der deinen Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, gibt es kein Widerspruchsrecht nach § 574 Absatz 1 BGB. Ob ein solcher Grund vorliegt, richtet sich nach den §§ 543 und 569 BGB.

## Begriffe

- **Härte**: Ein schwerer Nachteil, den das Ende des Mietverhältnisses für dich, deine Familie oder deinen Haushalt bedeuten würde.
- **Ersatzwohnraum**: Eine andere Wohnung, in die du statt der gekündigten Wohnung ziehen könntest.
- **außerordentliche fristlose Kündigung**: Eine Kündigung aus wichtigem Grund, die ohne Kündigungsfrist sofort wirkt.

## Verweise

- § 574a BGB – Wie lange und zu welchen Bedingungen das Mietverhältnis weiterläuft
- § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs
- § 573 BGB – Kündigungsgründe des Vermieters und Pflicht, sie im Kündigungsschreiben zu nennen
- § 568 BGB – Der Vermieter soll auf das Widerspruchsrecht hinweisen
- § 543 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 549 BGB – Wohnraum, für den § 574 BGB nicht gilt

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).