# § 574c BGB einfach erklärt: Noch einmal verlängern, wenn sich die Lage ändert

Amtlicher Titel: Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/574c/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 574c BGB kann ein Mieter nach einer befristeten Fortsetzung des Mietvertrags eine weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben oder erwartete Umstände ausgeblieben sind.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Wurde nach den §§ 574 bis 574b BGB durch Einigung oder Urteil bestimmt, dass dein Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit weiterläuft? Dann kannst du eine weitere Fortsetzung nur in 2 Fällen verlangen:
- Eine wesentliche Änderung der Umstände rechtfertigt sie.
- Ein Ereignis ist nicht eingetreten, mit dem gerechnet wurde und nach dem sich die Dauer der Fortsetzung gerichtet hatte.

**Original:** (1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Fortsetzung bestimmend gewesen war.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Hat ein Gericht durch Urteil bestimmt, dass dein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiterläuft, und kündigt dein Vermieter später erneut? Dann kannst du der Kündigung widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiterläuft. Haben sich aber die Umstände geändert, die für die Fortsetzung maßgeblich waren, kannst du die Fortsetzung nur nach § 574 BGB verlangen – also nur, wenn die Voraussetzungen des Härte-Widerspruchs nach § 574 BGB vorliegen. Unerhebliche Veränderungen zählen dabei nicht als Änderung.

**Original:** (2) Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis, dessen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit durch Urteil bestimmt worden ist, so kann der Mieter der Kündigung widersprechen und vom Vermieter verlangen, das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. Haben sich die Umstände verändert, die für die Fortsetzung bestimmend gewesen waren, so kann der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nur nach § 574 verlangen; unerhebliche Veränderungen bleiben außer Betracht.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Nach einer befristeten Fortsetzung gibt es eine weitere Fortsetzung nur bei wesentlich geänderten Umständen oder wenn ein erwartetes Ereignis ausbleibt.
- Kündigt der Vermieter nach einer gerichtlichen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit erneut, kannst du wieder widersprechen.

## Beispiel: Die neue Wohnung wird nicht fertig

Marta hat einer Kündigung widersprochen. Sie und ihr Vermieter haben sich geeinigt: Das Mietverhältnis läuft bis zum 30. Juni 2027 weiter, weil Martas neue Eigentumswohnung bis dahin fertig sein soll. Der Bau verzögert sich bis Dezember 2027. Damit ist ein Umstand nicht eingetreten, nach dem sich die Dauer der Fortsetzung gerichtet hatte. § 574c Absatz 1 BGB schließt eine weitere Fortsetzung deshalb nicht aus. Ob und wie lange es weitergeht, müssen Marta und ihr Vermieter wieder klären – ohne Einigung entscheidet ein Gericht.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann ich nach einer Fortsetzung des Mietvertrags noch einmal eine Verlängerung verlangen?**  
Nur, wenn eine wesentliche Änderung der Umstände das rechtfertigt oder ein erwartetes Ereignis nicht eingetreten ist, nach dem sich die Dauer der Fortsetzung gerichtet hatte (§ 574c Absatz 1 BGB).

**Was gilt, wenn der Vermieter nach einem Urteil erneut kündigt?**  
Hat das Gericht eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit bestimmt, kannst du widersprechen und wieder eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit verlangen. Haben sich die maßgeblichen Umstände nicht nur unerheblich geändert, geht das nur nach § 574 BGB (§ 574c Absatz 2 BGB).

## Begriffe

- **wesentliche Änderung der Umstände**: Eine deutliche Veränderung der Lage, die bei der ersten Fortsetzung noch nicht absehbar war. Was genau wesentlich ist, entscheiden im Streit die Gerichte.
- **unbestimmte Zeit**: Ohne festes Enddatum – das Mietverhältnis läuft weiter, bis es auf anderem Weg endet.

## Verweise

- § 574 BGB – Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte
- § 574a BGB – Fortsetzung durch Einigung oder Urteil
- § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).