# § 575a BGB einfach erklärt: Befristeten Mietvertrag mit gesetzlicher Frist kündigen

Amtlicher Titel: Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/575a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 575a BGB gilt für die außerordentliche Kündigung eines befristeten Wohnungsmietvertrags mit gesetzlicher Frist: Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Manche Vorschriften erlauben, auch einen befristeten Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen – also vor dem vereinbarten Ende, aber mit einer Kündigungsfrist. Kündigt dein Vermieter so, gelten § 573 BGB und § 573a BGB entsprechend. Er braucht also ein berechtigtes Interesse – außer in den Fällen des § 573a BGB. Ausgenommen ist die Kündigung gegenüber den Erben des Mieters nach § 564 BGB: Für sie gelten § 573 BGB und § 573a BGB nicht. Ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB verlangt § 575a BGB dafür also nicht.

**Original:** (1) Kann ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Kündigt dein Vermieter so, gelten die Regeln zum Härte-Widerspruch (§§ 574 bis 574c BGB) entsprechend. Die Fortsetzung kannst du aber höchstens bis zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem der Mietvertrag ohnehin enden sollte.

**Original:** (2) Die §§ 574 bis 574c gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses höchstens bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt der Beendigung verlangt werden kann.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Die gesetzliche Frist ist so: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats erfolgen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Für Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB gilt eine kürzere Frist: spätestens am 15. eines Monats zum Ende desselben Monats. Gemeint ist Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss, wenn ihn der Mieter nicht dauerhaft mit seiner Familie oder einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt nutzt. Die 3 Monate längere Frist aus § 573a Absatz 1 Satz 2 BGB gilt hier nicht.

**Original:** (3) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats (gesetzliche Frist). § 573a Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

**Original:** (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

## Darauf kommt es an

- Die gesetzliche Frist: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats; bei Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB bis zum 15. zum Monatsende.
- Kündigt der Vermieter, braucht er auch hier ein berechtigtes Interesse – außer gegenüber Erben nach § 564 BGB oder in den Fällen des § 573a BGB.
- Ein Härte-Widerspruch kann das Mietverhältnis höchstens bis zum vereinbarten Vertragsende verlängern.

## Beispiel: Untervermietung verweigert

Lukas hat eine Wohnung bis Ende 2028 befristet gemietet. Er möchte ein Zimmer untervermieten, doch sein Vermieter verweigert die Erlaubnis, ohne dass in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt. Nach § 540 Absatz 1 BGB darf Lukas deshalb außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Seine Kündigung kommt am Montag, 2. März 2026, beim Vermieter an. Nach § 575a Absatz 3 BGB endet der Mietvertrag am 31. Mai 2026 – lange vor dem vereinbarten Ende.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann ich einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?**  
§ 575a BGB regelt nur den Fall, dass ein Gesetz eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist erlaubt, etwa § 540 Absatz 1 BGB. Dann gilt: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Wann ein solches Kündigungsrecht besteht, steht in anderen Vorschriften.

**Kann ich der Kündigung eines befristeten Mietvertrags widersprechen?**  
Kündigt dein Vermieter einen befristeten Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist, gelten nach § 575a Absatz 2 BGB die Regeln zum Härte-Widerspruch (§§ 574 bis 574c BGB) entsprechend. Die Fortsetzung kannst du aber höchstens bis zum vertraglich vereinbarten Ende verlangen.

## Begriffe

- **außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist**: Eine Kündigung, die ein Gesetz in besonderen Fällen erlaubt, auch wenn der Vertrag sonst nicht kündbar wäre – aber mit Kündigungsfrist.
- **berechtigtes Interesse**: Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf.

## Verweise

- § 575 BGB – Wann ein Mietvertrag befristet werden darf
- § 573 BGB – Kündigung nur mit berechtigtem Interesse
- § 564 BGB – Kündigung gegenüber den Erben nach dem Tod des Mieters
- § 574 BGB – Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte
- § 540 BGB – Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter die Untervermietung verweigert
- § 573d BGB – Dieselbe Regel für unbefristete Mietverträge
- § 549 BGB – Welcher Wohnraum mit Absatz 3 gemeint ist

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).