# § 580 BGB einfach erklärt: Kündigung nach dem Tod des Mieters – außer bei Wohnraum

Amtlicher Titel: Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/580/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 580 BGB können Erbe und Vermieter einen Mietvertrag nach dem Tod des Mieters innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Stirbt ein Mieter, können sowohl sein Erbe als auch der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Das heißt: vorzeitig, aber mit Kündigungsfrist. Dafür haben beide 1 Monat Zeit, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren haben. Die Vorschrift steht bei den Regeln für die Miete anderer Sachen als Wohnraum – etwa Garagen, Geschäftsräume, Grundstücke oder bewegliche Sachen. Für Wohnraum regeln das die §§ 563 bis 564 BGB.

**Original:** Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

## Darauf kommt es an

- Erbe und Vermieter müssen die Kündigung innerhalb eines Monats erklären, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren haben.
- Für Mietverträge über Wohnraum gelten stattdessen die §§ 563 bis 564 BGB.

## Beispiel: Die Garage des Vaters

Herr Albers hatte eine Garage gemietet. Er stirbt, und seine Tochter Miriam ist Erbin. Sie erfährt am Dienstag, 10. März 2026, vom Tod ihres Vaters. Miriam braucht die Garage nicht und kündigt. Ihre Kündigung kommt am Mittwoch, 1. April 2026, beim Vermieter an – also innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren hat. Sie darf deshalb nach § 580 BGB außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Wann der Vertrag dann endet, regelt § 580a BGB.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann ich als Erbe den Mietvertrag für eine Garage kündigen?**  
Ja. Nach § 580 BGB kannst du als Erbe innerhalb eines Monats, nachdem du vom Tod des Mieters erfahren hast, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Frist selbst steht in § 580a BGB.

**Gilt § 580 BGB auch für eine Mietwohnung?**  
Für Wohnraum regeln die §§ 563 bis 564 BGB, was nach dem Tod des Mieters gilt. § 580 BGB steht bei den Regeln für die Miete anderer Sachen.

## Begriffe

- **Erbe**: Die Person, die nach dem Tod eines Menschen dessen Vermögen und Pflichten übernimmt.
- **außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist**: Eine Kündigung, die ein Gesetz in besonderen Fällen erlaubt, auch wenn der Vertrag sonst nicht kündbar wäre – aber mit Kündigungsfrist.

## Verweise

- § 580a BGB – Wie lang die gesetzliche Kündigungsfrist ist
- § 564 BGB – Kündigung nach dem Tod des Mieters bei Wohnraum
- § 563 BGB – Wer bei Wohnraum nach dem Tod des Mieters in den Mietvertrag eintritt

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).