# § 612 BGB einfach erklärt: Bezahlung, auch wenn nichts vereinbart wurde

Amtlicher Titel: Vergütung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/612/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 612 BGB gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn eine Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist; ist die Höhe offen, gilt eine amtliche Taxe oder sonst die übliche Vergütung.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Habt ihr über eine Bezahlung nicht gesprochen, gilt sie trotzdem als stillschweigend vereinbart – wenn man die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung erwarten kann.

**Original:** (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Ist die Höhe der Bezahlung nicht festgelegt, gilt diese Regel: Gibt es für die Arbeit eine Taxe – also eine amtlich festgelegte Vergütung –, gilt diese als vereinbart. Gibt es keine Taxe, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Das ist die Bezahlung, die für solche Arbeit üblicherweise gezahlt wird.

**Original:** (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Dieser Absatz ist weggefallen und gilt nicht mehr.

**Original:** (3) (weggefallen)

## Darauf kommt es an

- Auch ohne Absprache über Geld gilt eine Bezahlung als vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.
- Ist die Höhe nicht festgelegt, gilt eine amtliche Taxe oder, wenn es keine gibt, die übliche Vergütung.

## Beispiel: Nachhilfe ohne Preisabsprache

Ben bietet über einen Aushang im Supermarkt Nachhilfe in Mathe an. Frau Kowalski ruft an und bucht 10 Stunden für ihren Sohn. Über den Preis sprechen die beiden nicht. Nach den 10 Stunden will Frau Kowalski nichts zahlen. Weil Ben die Nachhilfe öffentlich angeboten hat, war sie den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten. Nach § 612 Absatz 1 BGB gilt eine Vergütung als vereinbart. Weil es dafür keine Taxe gibt, schuldet Frau Kowalski die übliche Vergütung (Absatz 2).

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Muss ich bezahlt werden, wenn über Geld nichts vereinbart wurde?**  
Ja, wenn deine Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Dann gilt eine Vergütung nach § 612 Absatz 1 BGB als stillschweigend vereinbart.

**Wie hoch ist der Lohn, wenn keine Höhe vereinbart wurde?**  
Nach § 612 Absatz 2 BGB gilt die amtlich festgelegte Vergütung (Taxe), wenn es eine gibt; sonst die übliche Vergütung. Den gesetzlichen Mindestlohn regelt das Mindestlohngesetz.

## Begriffe

- **stillschweigend vereinbart**: Vereinbart, ohne dass jemand es ausdrücklich gesagt oder aufgeschrieben hat.
- **Taxe**: Eine Vergütung, die amtlich festgelegt ist, zum Beispiel durch eine staatliche Gebührenordnung.
- **übliche Vergütung**: Die Bezahlung, die für eine solche Arbeit üblicherweise gezahlt wird.

## Verweise

- § 611a BGB – Pflicht des Arbeitgebers, die vereinbarte Vergütung zu zahlen
- § 1 MiLoG – Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
- § 632 BGB – Ähnliche Regel für Werkverträge, etwa Reparaturen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).