# § 612a BGB einfach erklärt: Kein Nachteil, weil du deine Rechte nutzt

Amtlicher Titel: Maßregelungsverbot  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/612a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 612a BGB darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt (Maßregelungsverbot).

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst – zum Beispiel, weil du deinen Lohn einforderst oder Urlaub verlangst, der dir zusteht. Das gilt für Vereinbarungen und für Maßnahmen deines Arbeitgebers. Eine Maßnahme kann zum Beispiel eine Kündigung, eine Versetzung oder das Vorenthalten einer Prämie sein.

**Original:** Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

## Darauf kommt es an

- Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst.
- Das Verbot gilt für Vereinbarungen und für Maßnahmen, etwa eine Kündigung.

## Beispiel: Kündigung nach Lohnforderung

Ina arbeitet in einer Gärtnerei. Ihr Lohn für März ist nicht gezahlt worden, und sie fordert ihn schriftlich ein. Am nächsten Tag kündigt ihr Chef ihr – ausdrücklich, weil sie „Ärger wegen des Geldes“ gemacht habe. Ina hat ihr Recht auf Lohn in zulässiger Weise geltend gemacht. Ihr Chef benachteiligt sie mit der Kündigung genau deswegen. Das verbietet § 612a BGB.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, weil ich meine Rechte einfordere?**  
Nein. Nach § 612a BGB darf er dich bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst. Eine Kündigung ist eine solche Maßnahme.

**Was ist das Maßregelungsverbot?**  
Das Verbot aus § 612a BGB: Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst.

## Begriffe

- **Maßnahme**: Eine Handlung oder Entscheidung des Arbeitgebers, zum Beispiel eine Kündigung, eine Versetzung oder eine Abmahnung.
- **in zulässiger Weise**: So, wie es das Recht erlaubt – also ohne dabei selbst gegen Pflichten zu verstoßen.

## Verweise

- § 134 BGB – Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig
- § 4 KSchG – Frist für die Klage gegen eine Kündigung

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).