# § 614 BGB einfach erklärt: Wann dein Lohn fällig ist

Amtlicher Titel: Fälligkeit der Vergütung  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/614/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 614 BGB wird die Vergütung erst nach der geleisteten Arbeit fällig; ist sie nach Zeitabschnitten bemessen, etwa pro Monat, jeweils nach dem Ende des Abschnitts.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Du bekommst deine Vergütung – also deinen Lohn, dein Gehalt oder dein Honorar – erst, nachdem du deine Dienste geleistet hast. Du arbeitest also zuerst, dann wird bezahlt. Ist deine Vergütung nach Zeitabschnitten berechnet, etwa pro Woche oder pro Monat, muss sie jeweils nach dem Ende des Zeitabschnitts gezahlt werden. Bei einem Monatsgehalt ist das Gehalt also nach dem Ende des jeweiligen Monats fällig. Das gilt für Arbeitsverhältnisse und für andere Dienstverträge.

**Original:** Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

## Darauf kommt es an

- Wer Dienste leistet, muss nach § 614 BGB zuerst arbeiten und bekommt die Vergütung danach.
- Bei Vergütung nach Zeitabschnitten, etwa einem Monatsgehalt, wird sie nach dem Ende jedes einzelnen Abschnitts fällig.

## Beispiel: Gehalt für den September

Aylin arbeitet als Bürokauffrau. Sie bekommt ein festes Monatsgehalt. In ihrem Arbeitsvertrag steht nichts dazu, wann gezahlt wird. Mitte September fragt sie ihren Chef, ob er ihr das Septembergehalt schon jetzt überweist. Nach § 614 BGB muss er das nicht. Ihr Gehalt ist nach Monaten bemessen. Deshalb wird es erst nach dem Ende des Septembers fällig.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wann muss mein Arbeitgeber das Gehalt zahlen?**  
Nach § 614 BGB wird ein Monatsgehalt nach dem Ende des Monats fällig, für den es gezahlt wird. Steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ein bestimmter Zahltag, beantwortet § 614 BGB allein die Frage nicht.

**Muss mein Arbeitgeber den Lohn im Voraus zahlen?**  
Nach § 614 BGB nicht. Die Vergütung ist erst nach der geleisteten Arbeit zu zahlen, bei Zeitabschnitten jeweils nach dem Ende des Abschnitts.

## Begriffe

- **Vergütung**: Das Geld, das du für deine Arbeit oder Dienste bekommst – zum Beispiel Lohn, Gehalt oder Honorar.
- **Dienste**: Die Arbeit oder Tätigkeit, die du nach deinem Vertrag schuldest.

## Verweise

- § 611a BGB – Was ein Arbeitsvertrag ist und dass der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zahlen muss
- § 615 BGB – Lohn, wenn der Arbeitgeber deine angebotene Arbeit nicht annimmt

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).