# § 618 BGB einfach erklärt: Wie dein Arbeitgeber dich bei der Arbeit schützen muss

Amtlicher Titel: Pflicht zu Schutzmaßnahmen  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/618/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 618 BGB muss der Arbeitgeber Arbeitsräume, Geräte und Abläufe so gestalten, dass Beschäftigte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, soweit die Art der Arbeit es zulässt.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Dein Arbeitgeber muss dich vor Gefahren für Leben und Gesundheit schützen, so weit es die Art deiner Arbeit zulässt. Das Gesetz nennt ihn hier „Dienstberechtigten“; die Regel gilt also auch für andere Dienstverträge. Dafür muss er:
- Räume, Vorrichtungen und Geräte, die er für die Arbeit stellen muss, entsprechend einrichten und in Stand halten,
- Arbeiten, die du nach seinen Anweisungen oder unter seiner Leitung erledigst, entsprechend regeln.

**Original:** (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Wohnst und lebst du im Haushalt deines Arbeitgebers, hat er weitere Pflichten. Bei deinem Wohn- und Schlafraum, deiner Verpflegung und deinen Arbeits- und Erholungszeiten muss er alles einrichten und anordnen, was mit Rücksicht auf deine Gesundheit, die Sittlichkeit und deine Religion erforderlich ist.

**Original:** (2) Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Verletzt dein Arbeitgeber seine Pflichten zum Schutz deines Lebens und deiner Gesundheit, kann er dir Schadensersatz schulden. Für diesen Schadensersatz gelten die Regeln der §§ 842 bis 846 BGB entsprechend. Das sind Regeln aus dem Recht der unerlaubten Handlungen. Sie betreffen zum Beispiel Nachteile für deinen Verdienst und dein berufliches Fortkommen, eine Geldrente sowie Ansprüche von Hinterbliebenen, wenn jemand stirbt.

**Original:** (3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung.

## Darauf kommt es an

- Dein Arbeitgeber muss Räume, Geräte und Arbeitsabläufe so gestalten, dass du vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt bist, soweit die Art der Arbeit es zulässt.
- Diese Pflichten kann dein Arbeitgeber nach § 619 BGB nicht im Voraus durch Vertrag ausschließen oder einschränken.

## Häufige Fragen

**Muss mein Arbeitgeber für sichere Arbeitsgeräte sorgen?**  
Ja. Nach § 618 Absatz 1 BGB muss er Räume, Vorrichtungen und Geräte, die er für die Arbeit stellen muss, so einrichten und in Stand halten, dass du vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt bist – so weit es die Art der Arbeit zulässt.

**Haftet mein Arbeitgeber, wenn ich mich bei der Arbeit verletze?**  
§ 618 Absatz 3 BGB regelt, was gilt, wenn dein Arbeitgeber seine Schutzpflichten verletzt: Für den Schadensersatz gelten dann die §§ 842 bis 846 BGB entsprechend. Bei Arbeitsunfällen schränkt § 104 SGB VII die Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden ein.

## Begriffe

- **Vorrichtungen oder Gerätschaften**: Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und andere Arbeitsmittel, die dein Arbeitgeber für die Arbeit bereitstellen muss.
- **Natur der Dienstleistung**: Die Art deiner Arbeit. Manche Arbeiten sind von sich aus gefährlich; dann muss der Schutz so weit gehen, wie es bei dieser Arbeit möglich ist.
- **häusliche Gemeinschaft**: Du wohnst und lebst im Haushalt der Person, für die du arbeitest.

## Verweise

- § 619 BGB – Die Schutzpflichten können nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden
- § 842 BGB – Schadensersatz umfasst Nachteile für Erwerb und Fortkommen
- § 843 BGB – Geldrente, wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert ist
- § 844 BGB – Ansprüche von Hinterbliebenen, wenn jemand getötet wird
- § 104 SGB VII – Bei Arbeitsunfällen haftet der Arbeitgeber für Personenschäden nur bei Vorsatz oder bei Unfällen auf bestimmten versicherten Wegen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).