# § 619a BGB einfach erklärt: Wann du als Arbeitnehmer für Schäden zahlen musst

Amtlicher Titel: Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/619a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 619a BGB muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Schaden aus einer Pflichtverletzung nur ersetzen, wenn er sie zu vertreten hat; das muss der Arbeitgeber beweisen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Verletzt du eine Pflicht aus deinem Arbeitsverhältnis und entsteht deinem Arbeitgeber dadurch ein Schaden, musst du ihn nur ersetzen, wenn du die Pflichtverletzung zu vertreten hast. Zu vertreten heißt vor allem: Du hast vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt.
Das ist eine Ausnahme von § 280 Absatz 1 BGB. Nach dieser allgemeinen Regel muss sich derjenige entlasten, der eine Pflicht verletzt hat: Er muss beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Bei dir als Arbeitnehmer ist es umgekehrt. Dein Arbeitgeber muss beweisen, dass du die Pflichtverletzung zu vertreten hast.

**Original:** Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

## Darauf kommt es an

- Dein Arbeitgeber muss beweisen, dass du die Pflichtverletzung zu vertreten hast – nicht du, dass du es nicht hast.
- Die Regel gilt für Schäden aus der Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

## Beispiel: Der beschädigte Lieferwagen

Tim fährt für einen Lieferdienst. Eines Morgens hat der Firmenwagen eine Delle, nachdem Tim ihn am Vortag gefahren ist. Der Arbeitgeber verlangt 900 € von Tim. Wie die Delle entstanden ist, lässt sich nicht klären. Nach § 619a BGB muss Tim nur zahlen, wenn er eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Das muss der Arbeitgeber beweisen. Kann er das nicht, muss Tim nichts zahlen.

_Ausgedachter Fall._

## So sehen es die Gerichte

Das Bundesarbeitsgericht hat 1994 entschieden: Bei allen betrieblich veranlassten Tätigkeiten haften Arbeitnehmer nur eingeschränkt. Bei leichtester Fahrlässigkeit haften sie gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in der Regel voll.

## Häufige Fragen

**Muss ich als Arbeitnehmer für einen Schaden haften, den ich verursacht habe?**  
Nach § 619a BGB nur, wenn du die Pflichtverletzung zu vertreten hast, also vor allem vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hast. Das muss dein Arbeitgeber beweisen. Wie weit du dann haftest, regelt § 619a BGB nicht.

**Wer muss beweisen, dass ich schuld am Schaden bin?**  
Dein Arbeitgeber. Abweichend von § 280 Absatz 1 BGB musst du nach § 619a BGB nur zahlen, wenn du die Pflichtverletzung zu vertreten hast.

## Begriffe

- **zu vertreten haben**: Für eine Pflichtverletzung verantwortlich sein, vor allem weil man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ 276 BGB).
- **Pflichtverletzung**: Du tust etwas nicht oder falsch, das du nach deinem Arbeitsvertrag schuldest.

## Verweise

- § 280 BGB – Allgemeine Regel zum Schadensersatz, wenn jemand eine Pflicht aus einem Vertrag verletzt
- § 276 BGB – Was man zu vertreten hat: vor allem Vorsatz und Fahrlässigkeit

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).