# § 620 BGB einfach erklärt: Wie ein Dienstvertrag endet

Amtlicher Titel: Beendigung des Dienstverhältnisses  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/620/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 620 BGB endet ein befristeter Dienstvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ist keine Dauer bestimmt oder aus Art und Zweck erkennbar, kann jede Seite nach §§ 621 bis 623 BGB kündigen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Ist ein Dienstverhältnis für eine bestimmte Zeit geschlossen, endet es, wenn diese Zeit abgelaufen ist.

**Original:** (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Manchmal ist die Dauer nicht festgelegt. Sie ergibt sich auch nicht aus der Art oder dem Zweck der Dienste. Dann kann jede Seite das Dienstverhältnis kündigen. Wie, regeln die §§ 621 bis 623 BGB: die Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse und die Schriftform der Kündigung bei Arbeitsverhältnissen.

**Original:** (2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Für Arbeitsverträge, die für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

**Original:** (3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Hast du als Verbraucher einen Vertrag über eine digitale Dienstleistung geschlossen, etwa über einen Cloud-Speicher, kannst du ihn auch nach den §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 BGB beenden. Diese Regeln betreffen Fälle, in denen der Anbieter die Leistung nicht bereitstellt, sie Mängel hat oder er sie zu deinem Nachteil ändert.

**Original:** (4) Ein Verbrauchervertrag über eine digitale Dienstleistung kann auch nach Maßgabe der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet werden.

## Darauf kommt es an

- Für befristete Arbeitsverträge gilt nach § 620 Absatz 3 BGB das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
- Ist keine Dauer bestimmt und ergibt sie sich auch nicht aus Art oder Zweck der Dienste, kann jede Seite nach den §§ 621 bis 623 BGB kündigen.

## Häufige Fragen

**Gilt § 620 BGB auch für befristete Arbeitsverträge?**  
Für Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit verweist § 620 Absatz 3 BGB auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort steht zum Beispiel, wann ein befristeter Arbeitsvertrag endet.

**Wie kann ich einen unbefristeten Dienstvertrag beenden?**  
Ist die Dauer weder bestimmt noch aus Art oder Zweck der Dienste erkennbar, kann jede Seite kündigen. Die Fristen stehen in § 621 BGB (Dienstverträge) und § 622 BGB (Arbeitsverträge), die Form für Arbeitsverhältnisse in § 623 BGB.

## Begriffe

- **Dienstverhältnis**: Ein Vertrag, bei dem jemand Dienste gegen Vergütung leistet – zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis oder eine freie Mitarbeit.
- **digitale Dienstleistung**: Eine Leistung, mit der du Daten digital erstellen, bearbeiten, speichern, abrufen oder mit anderen teilen kannst, etwa ein Cloud-Speicher.

## Verweise

- § 621 BGB – Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind
- § 622 BGB – Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse
- § 623 BGB – Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur schriftlich
- § 15 TzBfG – Wann ein befristeter Arbeitsvertrag endet
- § 327c BGB – Vertrag beenden, wenn der Anbieter ein digitales Produkt nicht bereitstellt
- § 327m BGB – Vertrag beenden, wenn ein digitales Produkt Mängel hat
- § 327r BGB – Vertrag beenden, wenn der Anbieter ein digitales Produkt zu deinem Nachteil ändert

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).