# § 622 BGB einfach erklärt: Welche Kündigungsfristen im Job gelten

Amtlicher Titel: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/622/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 622 BGB kann ein Arbeitsverhältnis mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gekündigt werden; kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu 7 Monate.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Dein Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Es endet dann zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Grundfrist gilt für Kündigungen durch dich und durch deinen Arbeitgeber. 4 Wochen sind 28 Tage, nicht ein ganzer Monat.

**Original:** (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Kündigt dein Arbeitgeber, wird die Frist länger, je länger dein Arbeitsverhältnis im Betrieb oder Unternehmen schon besteht. Die Kündigung wirkt dann jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Hat dein Arbeitsverhältnis mindestens so lange bestanden:
1. 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende,
2. 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende,
3. 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende,
4. 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende,
5. 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende,
6. 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende,
7. 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.
Diese längeren Fristen gelten nach dem Gesetz nur, wenn dein Arbeitgeber kündigt.

**Original:** (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Habt ihr eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Diese kurze Frist gilt aber höchstens für 6 Monate. Ein fester Endtermin wie der 15. oder das Monatsende ist hier nicht vorgeschrieben.

**Original:** (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Ein Tarifvertrag kann andere Regeln festlegen als die Absätze 1 bis 3, zum Beispiel kürzere oder längere Fristen. Bist du oder ist dein Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag gebunden, gelten seine Kündigungsfristen trotzdem, wenn ihr das vereinbart habt. Voraussetzung ist, dass euer Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fällt.

**Original:** (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

### Absatz 5

**Einfach erklärt:** Im Arbeitsvertrag darf eine kürzere Frist als die aus Absatz 1 nur in 2 Fällen vereinbart werden:
1. Du bist zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt. Das gilt aber nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über 3 Monate hinaus fortgesetzt wird.
2. Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer. Wer zur Berufsbildung beschäftigt ist, etwa Auszubildende, wird nicht mitgezählt. Die Kündigungsfrist darf dann aber 4 Wochen nicht unterschreiten. Abweichen darf der Vertrag also nur bei den Endterminen zum 15. oder zum Monatsende.
Beim Zählen der Arbeitnehmer zählen Teilzeitkräfte anteilig: mit regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden als 0,5, mit nicht mehr als 30 Wochenstunden als 0,75.
Längere Kündigungsfristen als in den Absätzen 1 bis 3 dürfen im Arbeitsvertrag weiterhin vereinbart werden. Für deine eigene Kündigung gilt dabei Absatz 6.

**Original:** (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

### Absatz 6

**Einfach erklärt:** Für deine eigene Kündigung darf keine längere Frist vereinbart werden als für eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber.

**Original:** (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

## Darauf kommt es an

- Die längeren Fristen aus Absatz 2 gelten nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber; für Beschäftigte bleibt es bei 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Während einer vereinbarten Probezeit kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, höchstens aber für 6 Monate.
- Für deine eigene Kündigung darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch deinen Arbeitgeber.

## Beispiel: Nach 9 Jahren im Betrieb

Sandra arbeitet seit 9 Jahren in einer Druckerei. Weder ihr Arbeitsvertrag noch ein Tarifvertrag regeln die Kündigungsfristen. Am 10. Juni erhält sie die Kündigung ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 8 Jahren, deshalb gilt nach § 622 Absatz 2 Nr. 3 BGB eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Es endet am 30. September. Hätte Sandra selbst am 10. Juni gekündigt, gälte nur die Grundfrist von 4 Wochen. Dann hätte es am 15. Juli geendet.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer, wenn ich selbst kündige?**  
Nach § 622 Absatz 1 BGB 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, in einer vereinbarten Probezeit 2 Wochen (Absatz 3). Die längeren Fristen aus Absatz 2 gelten nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeits- oder Tarifvertrag können andere Fristen festlegen, für deine Kündigung darf aber keine längere Frist vereinbart werden als für die deines Arbeitgebers.

**Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?**  
Kündigt dein Arbeitgeber, beträgt die Frist nach § 622 Absatz 2 Nr. 4 BGB 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Kündigst du selbst, gilt ohne andere Vereinbarung die Grundfrist von 4 Wochen. Ein Tarifvertrag kann nach Absatz 4 etwas anderes regeln.

**Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?**  
Während einer vereinbarten Probezeit kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, höchstens aber für 6 Monate (§ 622 Absatz 3 BGB). Ein fester Endtermin wie der 15. oder das Monatsende ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Tarifvertrag kann davon abweichen.

## Begriffe

- **Kündigungsfrist**: Die Zeit, die mindestens zwischen dem Erhalt der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss.
- **zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats**: Bei der Grundfrist nach Absatz 1 kann das Arbeitsverhältnis nur an einem dieser Tage enden: am 15. oder am letzten Tag eines Monats.
- **Tarifvertrag**: Ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber, der Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte regelt.
- **Probezeit**: Eine vereinbarte Zeit am Anfang des Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten mit kürzerer Frist kündigen können.
- **vorübergehende Aushilfe**: Du wirst nur eingestellt, um für kurze Zeit auszuhelfen, etwa bei einem Engpass.

## Verweise

- § 623 BGB – Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen
- § 626 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist
- § 621 BGB – Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind
- § 4 KSchG – 3 Wochen Frist für die Klage gegen eine Kündigung

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).