# § 624 BGB einfach erklärt: Aus sehr langen Dienstverträgen nach 5 Jahren raus

Amtlicher Titel: Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/624/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 624 BGB kann, wer sich für mehr als 5 Jahre oder für die Lebenszeit einer Person zu Diensten verpflichtet hat, nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Hast du dich verpflichtet, Dienste für die Lebenszeit eines Menschen oder für länger als 5 Jahre zu leisten, musst du nicht so lange gebunden bleiben. Sind 5 Jahre vorbei, kannst du kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Dieses Recht hat nach dem Gesetz die Person, die die Dienste leistet.

**Original:** Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

## Darauf kommt es an

- Kündigen kannst du erst, wenn 5 Jahre vorbei sind; dann gilt eine Frist von 6 Monaten.

## Beispiel: Beratervertrag über 10 Jahre

Markus berät als selbstständiger Ingenieur ein Bauunternehmen. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2020 und soll 10 Jahre laufen. Im Februar 2026 will Markus aufhören. Da 5 Jahre vorbei sind, kann er nach § 624 BGB kündigen. Er muss dabei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann ich einen Dienstvertrag über 10 Jahre vorzeitig kündigen?**  
Nach § 624 BGB kannst du als die Person, die die Dienste leistet, nach Ablauf von 5 Jahren kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Ob du aus anderen Gründen früher kündigen kannst, regelt § 624 BGB nicht.

## Begriffe

- **Verpflichteter**: Die Person, die nach dem Vertrag die Dienste leisten muss.

## Verweise

- § 620 BGB – Für befristete Arbeitsverträge gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz
- § 15 TzBfG – Enthält eine entsprechende Regel für Arbeitsverträge auf Lebenszeit oder über mehr als 5 Jahre

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).