# § 626 BGB einfach erklärt: Wann eine fristlose Kündigung erlaubt ist

Amtlicher Titel: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/626/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 626 BGB darf jede Seite ein Arbeits- oder Dienstverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, aber nur innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Du und dein Arbeitgeber könnt das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen. Man nennt das fristlose Kündigung. Das gilt auch für andere Dienstverhältnisse.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es Tatsachen gibt, wegen derer es der kündigenden Seite nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen – bis die normale Kündigungsfrist abläuft oder bis zum vereinbarten Ende. Dabei müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und die Interessen beider Seiten gegeneinander abgewogen werden.
Eine feste Liste wichtiger Gründe enthält das Gesetz nicht. Ob ein Grund reicht, entscheiden im Streit die Gerichte.

**Original:** (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Die fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 2 Wochen möglich. Die 2 Wochen beginnen, sobald die Person, die kündigen darf, die Tatsachen kennt, auf die es für die Kündigung ankommt.
Wer fristlos kündigt, muss der anderen Seite den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen, wenn diese das verlangt.

**Original:** (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

## Darauf kommt es an

- Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 2 Wochen möglich, nachdem die kündigende Seite von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat.
- Auf Verlangen muss die kündigende Seite den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
- Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn nach Abwägung aller Umstände und der Interessen beider Seiten das Weitermachen bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Ende unzumutbar ist.

## Beispiel: Zu lange gewartet

Am 4. März erfährt die Inhaberin einer Bäckerei, dass ihr Verkäufer Ben Geld aus der Kasse genommen hat. Sie überlegt lange und kündigt Ben erst am 28. März fristlos. Das ist zu spät. Nach § 626 Absatz 2 BGB ist eine fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen möglich. Die Frist begann, als die Inhaberin am 4. März von den Tatsachen erfuhr, und ist am 28. März längst abgelaufen. Ob ein wichtiger Grund vorlag, spielt dafür keine Rolle.

_Ausgedachter Fall._

## So sehen es die Gerichte

Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 betont: Vor einer fristlosen Kündigung wegen Fehlverhaltens ist in der Regel eine Abmahnung nötig. Entbehrlich ist sie nur, wenn auch danach keine Besserung zu erwarten ist oder die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass ihre erstmalige Hinnahme offensichtlich ausgeschlossen ist.

## Häufige Fragen

**Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?**  
Nach § 626 Absatz 1 BGB nur aus wichtigem Grund: Der kündigenden Seite darf nach allen Umständen und Abwägung der Interessen beider Seiten nicht zuzumuten sein, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzumachen. Eine feste Liste von Gründen gibt es im Gesetz nicht.

**Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für eine fristlose Kündigung?**  
2 Wochen. Die Frist beginnt nach § 626 Absatz 2 BGB, sobald er die Tatsachen kennt, auf die es für die Kündigung ankommt. Danach ist eine fristlose Kündigung aus diesem Grund nicht mehr möglich.

**Muss in einer fristlosen Kündigung der Grund stehen?**  
§ 626 BGB verlangt nicht, dass der Grund im Kündigungsschreiben steht. Auf dein Verlangen muss dir die kündigende Seite den Grund aber unverzüglich schriftlich mitteilen.

## Begriffe

- **wichtiger Grund**: Ein so schwerwiegender Anlass, dass es der kündigenden Seite nicht zuzumuten ist, bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist weiterzumachen.
- **Kündigungsfrist**: Die Zeit zwischen Kündigung und Ende des Vertrags. Bei der fristlosen Kündigung entfällt sie.
- **nicht zugemutet werden kann**: Es ist der kündigenden Seite nach allen Umständen nicht mehr zu verlangen, den Vertrag weiterzuführen.
- **Kenntnis erlangen**: Von den Tatsachen erfahren, die für die Kündigung entscheidend sind.
- **unverzüglich**: Ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB).

## Verweise

- § 623 BGB – Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen
- § 622 BGB – Die normalen Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- § 628 BGB – Vergütung und Schadensersatz nach einer fristlosen Kündigung
- § 4 KSchG – 3 Wochen Frist für die Klage gegen eine Kündigung
- § 22 BBiG – Eigene Regeln für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses, dort mit Angabe der Gründe

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).