# § 629 BGB einfach erklärt: Freizeit für die Jobsuche nach einer Kündigung

Amtlicher Titel: Freizeit zur Stellungssuche  
Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/bgb/629/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 629 BGB muss der Arbeitgeber nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit gewähren, um eine neue Stelle zu suchen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Ist dein dauerndes Dienstverhältnis gekündigt, muss dir dein Arbeitgeber auf dein Verlangen angemessene Zeit geben, damit du dir eine neue Stelle suchen kannst – zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch. Das gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat. Du musst die Freizeit aber verlangen. Was „angemessen“ ist, legt das Gesetz nicht fest. Das entscheiden im Streit die Gerichte. Das Gesetz nennt deinen Arbeitgeber hier „Dienstberechtigten“; die Regel gilt also auch für andere dauernde Dienstverhältnisse.

**Original:** Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

## Darauf kommt es an

- Du musst die Freizeit von deinem Arbeitgeber verlangen.
- Der Anspruch besteht erst nach einer Kündigung und gilt für dauernde Dienstverhältnisse.

## Beispiel: Vorstellungsgespräch während der Kündigungsfrist

Kevin arbeitet seit 3 Jahren in einem Autohaus. Am 31. März erhält er die Kündigung zum 31. Mai. Für den 22. April lädt ihn eine andere Firma um 10 Uhr zum Vorstellungsgespräch ein. Kevin bittet seine Chefin um frei für diesen Vormittag. Nach § 629 BGB muss sie ihm angemessene Zeit für das Gespräch geben.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf ich während der Kündigungsfrist zum Vorstellungsgespräch?**  
Ja, wenn du es verlangst. Nach § 629 BGB muss dir dein Arbeitgeber nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses angemessene Zeit geben, um eine neue Stelle zu suchen.

**Bekomme ich für die Zeit zur Stellensuche Lohn?**  
§ 629 BGB regelt nur, dass du die Zeit bekommst. Ob du dafür bezahlt wirst, steht nicht in dieser Norm. Dafür kann § 616 BGB eine Rolle spielen.

**Wie viel Zeit muss mir mein Arbeitgeber für Bewerbungen geben?**  
Eine angemessene Zeit. Eine feste Zahl an Stunden oder Tagen nennt § 629 BGB nicht.

## Begriffe

- **dauerndes Dienstverhältnis**: Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das auf längere Zeit angelegt ist, nicht nur für eine einzelne, kurze Aufgabe.
- **angemessene Zeit**: So viel Zeit, wie für die Stellensuche im konkreten Fall vernünftigerweise nötig ist. Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht.

## Verweise

- § 616 BGB – Lohn bei kurzer Verhinderung aus einem persönlichen Grund
- § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).